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Wandfarbe für 2 Wände, langes Wohnzimmer, dunkelgrau, empfehlenswert?

Hallo zusammen,

ich brauche bitte mal euren Rat zur Farbe bzw Wandgestaltung.

Ich ziehe demnächst in meine neue Wohnung. Ich habe ein langes Wohnzimmer, welches von mir aktuell gestrichen wird. Es hat 2 große Terassentüren auf der einen Seite und auf der anderen Seite eine offene Küche mit Doppelfenster.

Ich habe folgendes Konzept: Ich habe alles weiß gestrichen. Im Wohnzimmer-Bereich auch alles, bis auf die 2 langen Wände. Diese möchte ich in einem mittleren bzw. einem etwas dunkleren Grau streichen, da ich fast ausschließlich weiße Möbel habe.

Im Anhang seht ihr 2 Fotos von meinem Wohnzimmer, im Rücken befindet sich die Küche. Alles offen! Die Maße des Wohnzimmers sind 7,50 m lang, 4 m breit, 2,50m hoch. Die Küche im Rücken kommt noch dazu und ist zusätzlich noch ca 3 x 3 m- gleiche Deckenhöhe. Also ein eher langer Raum.

Ich habe einen 5 cm Fries abgeklebt an der Decke. Darüber hinaus habe ich auch die Ecken an den kurzen Wänden abgeklebt, sodass die dunkle Wandfarbe bis in die Ecke geht (also ohne Fries auf der langen Wand).

Meine Fragen wären:

  1. denkt ihr, dass es gut aussehen könnte, wenn die beiden langen Seiten grau gestrichen werden?
  2. Würdet ihr eher ein mittleres oder ein Dunkles Grau wählen?
  3. Ich habe gelesen, dass es den Raum kleiner wirken lässt, wenn die Längsseiten dunkel gestrichen werden. Ist das für diesen Raum förderlich?
  4. Wie wäre es, wenn ich einen zusätzlichen seitlichen Fries auf den langen Wänden abklebe? Wie wirkt sich das auf den Raum aus, wenn die dunkle Farbe nicht bis in die Ecke zur Weißen wand geht?

Ich bin grade etwas unschlüssig wie ich die langen Wände am besten streichen soll.
Vllt. würdet ihr mir Eure Erfahrung oder Einschätzung mitteilen?

Lieben Dank! Björn

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Schönheitsreparaturen bei Auszug Klausel Mietvertrag?

Hallo Zusammen,

im meinem Mietvertrag ist in §18 folgendes Geregelt

Endet das Mietverhältnis so ist der Mieter verpflichtet die Kosten für Schönheitsreperarturen (Tapezieren Streichen Türen Rahmen und Heizkörper). Aufgrund des Kostenvoranschlages eines Malerfachgeschäfts an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen. Wobei die nach genannten Fristen im Allgemeinen zur Anwendung kommen

Liegen die Schönheitsreperarturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück zahlt der Mieter 25 % der Kosten aufgrund eines Voranschlag eines Malerfachgeschäft länger als 10 Jahre dann 90 %

Die Regelung tritt im Allgemeinen in Kraft wenn seit Mietbeginn die genannten Zeiträume verstrichen sind. Die Fristen kommen je nach Zustand in Anwendung

Der Mieter kann seine anteiligen Zahlungsverpflichtung durch vollständige Vornahme der Schönheitsreperarturen abwenden wenn der die Arbeiten auf eigene Kosten in fachhandwerklicher Ausführung bis zur Rückgabe vornimmt bzw. vornehmen lässt.

Den vollständigen Text habe ich als Bild angefügt.

Ich wohne jetzt seit 11 Jahren in der Wohnung und habe die Renoviert übernommen und musste nichts machen. Die Wände Streichen kann ich tun da ich dies sowieso vor hatte wenn ich weiter in der Wohnung geblieben wäre. Der Rest müsste in der Formulierung nichtig sein.

Die Wände haben es teilweise nötig. Die Türen (braun) sehen noch sehr gut aus. Sind vermutlich auch die ersten (Haus ist aus den 70er).

Wie sehen es hier die Experten. Ist der Vertrag so nichtig ??

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