Diese Aussage machte Lars Klingbeil am 09.04.25. Es handelt sich dabei doch um bestehende Geräte. Und als Ergänzung finde ich ein solches Gerät durchaus sinnvoll, da man damit einen rechtsgültigen Vertrag abschließen kann.
Ein Fax verifiziert die Zustellung, eine Unterschrift verifiziert die Identität, deshalb ist ein Fax rechtsverbindlich und eine E-Mail nicht.
Quelle:
https://gfi.ai/de/products-and-solutions/email-and-messaging-solutions/faxmaker/resources/videos/why-faxing-is-still-relevant