Im Gewerbegebiet werden regelmäßig die öffentlichen Parkplätze durch vom ADAC abgeschleppte Fahrzeuge blockiert, d.h. der Abschleppdienst verbringt die Autos z.B. von Unfallstellen oder nicht fahrbereite Fahrzeuge auf die öffentlichen Parkplätze um das eigene Betriebsgelände herum.
Das Problem ist, das regelmäßig die gesamte Strasse durch die Abschlepper blockiert sind und natürlich auch die öffentlichen Parkplätze für betriebliche Nutzung seitens des ADAC blockiert werden. (z.B. parken die Abschlepp-LKW tagelang und über Nacht auf öffentlichen Parkplätzen, statt das eigene Betriebsgelände zu nutzen)
Bei Verladung/Verbringung eines Fahrzeugs, ist gleich die ganze Strasse blockiert und man muss komplett umdrehen, da die Verladung meisten 10 Minuten und länger dauert.
D.h. fast alle Parkplätze in der Umgebung sind von den ADAC LKWs und den abgeschleppten Fahrzeugen blockiert.
Mit Sicherheit wird den Fahrzeughaltern auch eine "Standgebühr" seitens des ADAC in Rechnung gestellt.
Seitens des Gesetzgebers ist doch sicherlich die Nutzung von öffentlichen Raum für betriebliche/gewerbliche Nutzung untersagt, oder? Man kann doch keine abgeschleppten Fahrzeuge, die auf eine Reparatur warten, einfach auf öffentliche Stellflächen "parken"?
Danke euch im Voraus für eure Antworten.