Auflagen Veterinäramt auch für Stallgebäudepächter?
Wir sind auf einer großen Anlage und haben dort einen Nebenstall - in Eigenregie - für 5 Pferde gemietet.
Also wir besorgen alles selbst und sind absolut unabhängig vom Stallbesitzer, Heu, Kraftfutter, Stroh zum einstreuen etc..
Nun hat der Stallbesitzer, er züchtet, eine Anzeige vom Veterinäramt bekommen diese scheint wohl auch berechtigt zu sein. Es gab wohl einige Auflagen mit Frist zum abstellen usw. mehr möchte ich mich dazu auch nicht äußern.
Sollte dieser Stallbesitzer ein Haltungsverbot bekommen oder seine Pferdeanzahl reduzieren müssen, trifft es dann auch uns als private Stallgebäudebesitzer also müssen wir dann aus unserem Stall ausziehen?
An unseren Pferden- das Veterinäramt hat sich wohl auch unsere Pferde genau angesehen, Boxen, Futtervorrat, Heu und Strohvorrat, Koppel gab es keinerlei Beanstandung oder Auflagen.
Wir haben einen Vertrag explizit für diesen Stalltrakt und die Koppeln aber mit so vielen Pferden umzuziehen wäre nicht einfach. Wir haben keine Gastpferde.
Danke.