Lärmstörung bei Gartenparty / rechtlich gesehen?
Ich schmeiße bald ne gartenparty mit lauter musik. ich habe bereits in den regeln des kleingartenvereins nachgeschaut. das einzige was da stand war von 13 bis 15 uhr ruhezeit und von 19 bis 7 uhr keine motorbetriebenen geräte benutzen. ich feier von 18 uhr bis zum nächssten tag. die gartenanlage ist fern weg von häusern o.ä. . und in den gartenhäusern darf man eigentlich nicht fest wohnen, maximal eine nacht am stück oder so dort verbringen. dann dürfte diese ab 22 uhr hüttenruhe regelung doch nicht auch dort sein oder? wisst ihr mehr darüber