Darf das Ordnungsamt ohne Sonderrechte am parkenden PKW BLAULICHT schalten?
Hallo liebe Community,
im Ordnungsamt gibt es die Abteilung Verkehrsrecht. Diese Abt. ist mit unter für die Genehmigung der regelkonformen Beschilderungen / Absperrungen an Bauplätzen zuständig.
Hin und wieder werden dann durch den zuständigen SB die Beschilderungen der Firma XY kontrolliert, ob diese auch wie vorgegeben angebracht wurden.
Hierzu wird dann standardmäßig der Privat-PKW für dienstliche Zwecke genutzt, um die Baustelle im Stadtgebiet anzufahren.
Nun kann es vorkommen, dass in einem Baustellenbereich der PKW zur Hälfte auf der Fahrbahn und zur anderen Hälfte auf dem Gehweg geparkt werden muss, da keine anderen Parkmöglichkeiten im Bereich dieser Baustelle verfügbar sind.
Frage: Darf in solch einem Fall zzgl. der Warnblinkanlage ein Blaulicht (ohne Martinshorn) auf das Dach gesetzt werden, um besser wahrgenommen zu werden?