Dürfen das Mitarbeiter vom Ordnungsamt?
Eine nähere bekannte von mir arbeitet bei der Gemeinde beim Ordnungsamt. Neulich haben wir eine Strafe aufgedrückt bekommen und diese plaudert unsere bekannte nun fröhlich durch unserem Ort & auch so erzählst sie gerne mal von anderen Sachen. Das Ganze dient für sie als Belustigung und um andere bzw. uns bloßstellen.
Ist das erlaubt? Mich nervt das schon ein bisschen
5 Antworten
Das ist eindeutig nicht erlaubt.
Sowas ist bei den meisten Berufen Verboten. Wenn ich das richtig verstanden habe dann ist das bei Polizei und Ordnungsamt verboten und kann ein Disziplinarverfahren zur Folge haben. Sonst kannst du auch mal bei anderen Mitarbeitern des Ordnungsamtes anrufen und dich erkundigen. Viel Glück mit deiner Bekannten.
nein, du kannst es beim ordnungsamt melden, am besten solltest du aber einen zuegen oä haben
Die Begebenheit darf sie erzählen, Namen nennen darf sie nicht.
Nein, das darf eure Bekannte natuerlich nicht! Sie unterliegt der Schweigepflicht! Wenn ihr das anzeigt, wird sie grosse Probleme bekommen.