Ich Stelle diese Frage erneut, da ich einen gravierenden Fehler in den Angaben gemacht habe. Die andere Frage bitte löschen.
Ich habe letztens an der bushaltestelle auf den Bus gewartet. Dort gilt vz 241. Als ich den Bus kommen sah, trat ich nach vorn. Ein Radfahrer gab Gas und wollte unbedingt vor mir vorbei (hinter mir wäre mehr als genug Platz zur vorbeifahrt gewesen). Mit geschätzt ca. 40kmh (darf er aufm Bürgersteig so rasen?) streifte sein lenker meinen Arm. Er hatte auch sein Handy in der hand. Er schlingerte einige Meter, dann veriss er den Lenker, geriet auf die Fahrbahn und stürzte. Ein PKW konnte gerade noch bremsen. Ich half ihm hoch, er fing sofort an, mich anzupöbeln, ich hätte beiseite zu gehen usw. und mir prügel anzudrohen. Ein anderer Mann ging noch dazwischen und meinte auch, ich hätte beiseite gehen müssen. Gilt hier nicht Artikel 20 StVO? Wer hatte Recht? Müsste ich bei Verletzungen oder Kollision mit dem PKW als Unfallzeuge vor Ort bleiben?
Käme hier auf den Radfahrer ein bußgeld zu und in welcher Höhe?
Wer war im Recht?
Muss ich als Zeuge des Sturzes vor Ort bleiben, auch wenn es keine schäden gibt?
Was würde passieren, wenn ich nicht vor Ort bleibe?