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Darf bzw kann der Tierarzt das Haustier auch Zuhause einschläfern lassen, wenn die Zeit für das Tier gekommen ist?

Liebe Community

Ich habe meine Hündin über alles lieb, und ich möchte natürlich nicht, das es dem Ende zugeht für sie, im Gegenteil, ich wünsche mir das sie noch sehr sehr lange lebt.

Ich mache mir nur schonmal Gedanken, ich möchte nur das Beste für mein Hund 🐕 Ich bin natürlich Gottfroh das es Tierärzte und Tierkliniken gibt, nur mein persönlicher Wunsch ist, und das möchte ich auch so, wenn bei meiner 10 Jährigen Hündin die Zeit mal irgendwann gekommen ist, was ich natürlich so schnell nicht hoffe, und sie über die Regenbogenbrücke 🌈 gehen muss, dann ist mein Wunsch, das sie Zuhause in ihrer gewohnten Umgebung ihren letzten Frieden findet.

Jetzt wollte ich fragen, geht das? Kann der Tierarzt das Haustier egal ob Hund oder Katze ect. auch Zuhause einschläfern lassen, wenn die Zeit gekommen ist? Hat damit schon jemand Erfahrung gemacht?

Ich möchte nämlich nur das Beste für meinen Hund, und möchte, dass sie Zuhause einschläft, wenn die Zeit gekommen ist, weil ich möchte nur das Beste für meine Hündin. Und ich weiß, es wird sehr teuer, wenn es der Tierarzt darf, aber für mein Hund, zahle ich jeden Preis, das es ihr gut geht.

Wie gesagt hat damit jemand Erfahrung? Darf das der Tierarzt? Bin um jede Antwort dankbar.

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Fahren ohne fahrerlaubnis B17, welche Strafe?

Hallo Liebe User,

leider wurde ich vergangen Woche von der Polizei mit Toleranz 51 km/h in einer 30er gelasert und dementsprechend angehalten, die 30er war neu und war mir deshalb nicht bekannt.

Ich war mit dem 45er Roller von meinem Vater unterwegs und der Polizist vor Ort hat mir erzählt, dass der Roller max. 45 km/h fahren darf und keine 51 km/h, deshalb wurde der Roller zur Beweissicherung beschlagnahmt und ich werde der Strafttat fahren ohne gültige Fahrerlaubnis beschuldigt, die Ordnungswidrigkeit wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit wird daher fallen gelassen, weil ich eine Straftat begangen habe.

Ich habe mein Führerschein nicht mal ein Jahr und befinde mich deshalb noch in der Probezeit, dazu kommt das ich noch 17 bin, aber meinen Klasse B Führerschein schon habe. Mit diesem darf ich in meinem Alter in Begleitung ein Auto fahren und alleine einen Roller der bis 45 km/h zugelassen ist unterwegs sein.

Meine Frage nun: In der Vergangenheit hatte ich noch nie mit der Polizei zutuhen und bin somit ein unbeschriebenes Blatt, dazu kommt, dass ich noch 17 bin. Kann mir einer sagen wie meine Strafe ausfallen wird? Im Internet lese ich Sachen wie 6. Monate Fahrverbot, 6 Punkte, Aufbauseminar, 2. Jahre verlängerung der Probezeit, Sozialstunden, sowie eine saftige Geldstrafe für mich und meinem Vater.

Laut meinem Vater ist der Roller nicht verändert oder irgendwie "frisiert"

Außerdem habt ihr noch Tipps wie ich noch glimpflich aus der Patsche rauskomme, habe gehört, dass mobile Lasermessungen der Polizei vorallem bei Motorrädern ungenau seien sollen. Lohnt es sich mit der Rechtsschutzversicherung rechtlich vorzugehen oder ist das "verschwendetes" Geld?

Schon mal im voraus Vielen Dank für jede Antwort!

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