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Hilfe bei der Bachelorarbeit?

Hallo zusammen,

in nächster Zeit steht meine Bachelorarbeit an und ich bin noch auf der Suche nach dem konkreten Aufbau meiner Arbeit.

Nach langem Überlegen habe ich mich nun für das Rechtsgebiet des Waffenrechts entschieden und habe mir die Thesis "Politischer Extremismus als Herausforderung für das Waffenrecht in Brandenburg" ausgesucht.

Zum groben Aufbau:

Ich möchte wahlweise zunächst die Phänomenbereiche mit Fokus auf das Land Brandenburg beleuchten (als Quellen werden wohl hauptsächlich die Herausgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz dienen) oder ich beginne mit dem Teil des Waffenrechts. Bei dem plane ich in das für Außenstehende recht komplex wirkende Rechtsgebiet einzuführen und gehe dann auf die Zuverlässigkeitsüberprüfungen und im Speziellen die Regelabfragen beim Verfasssungsschutz ein.

Möglicherweise ist das Themenfeld für eine Bachelorarbeit auch noch zu weit gefasst - ggf. beschränke ich mich auf den Rechtsextremismus (wie ich erst nach der Themenfindung erfahren habe, gibt es eine Bachelorarbeit zum Waffenrecht und Reichsbürger schon). Evtl. genügt die geografische Einschränkung aber auch.

Soweit der grobe Ablaufplan. Meine Hürde ist nun jedoch das Finden einer geeigneten wissenschaftlichen Betrachtung - also einen eigenen Anteil.

Als erstes kam mir in den Sinn, die vertretenen Extremismusformen mit den Versagungen der waffenrechtlichen Erlaubnisse abzugleichen. In Brandenburg besteht die Besonderheit, dass im Umland von Berlin - also etwa Potsdam - schwerpunktmäßig Linksextremismus vorzufinden ist. Im übrigen Landesgebiet überwiegt eindeutig der Rechtsextremismus und die Reichsbürgerszene. Dies könnte man nach LK aufschlüsseln und den Versagungen nach LK in den Waffenbehörden gegenüberstellen. Allerdings ist mir nicht so recht klar, wohin das dann führen könnte.

Eine weitere "wissenschaftliche" Betrachtungsweise könnte die Perspektive für den Gesetzgeber von weiteren Verschärfungsmöglichkeiten sein und der Evaluation, ob dies überhaupt sinnhaft wäre. Möglicherweise würde sich hier ein Experteninterview anbieten.

Weiterhin könnte man die Entwicklung der Gesetzgebung im Bezug auf Waffenrechtsverschärfungen für Extremisten betrachten - die wohl einfachste Methode. Allerdings weiß ich da nicht so recht, ob eine bloße historische Darstellung den Anforderungen einer Bachelorarbeit genügt.

Was meint ihr dazu? Habt ihr Tipps zur Ausgestaltung meiner ersten Ideen oder habt weitere Vorschläge für eine wissenschaftliche Methode bei diesem Thema? 

Studium, Recht, Bachelorarbeit, Extremismus, Jura, Waffenrecht, wissenschaftliches Arbeiten, Verfassungsschutz

Verdächtigt geklaut zu haben (Müller)?

Hi, ich war heute mit einer Freundin in einer Müllerfiliale um die Zeit zu vertreiben, da wir auf den Zug warteten.

Wir haben ein paar Produkte getestet ( Tester ), ca. 5...

Mit der Zeit fiel uns auf, dass eine Mitarbeiterin uns beobachtete ( sogar einmal über einen Spiegel ) und durch den gesamten Laden verfolgte... Wir haben uns logischer Weise unwohl gefühlt und sind von dieser weggegangen...

Meine Freundin stand gerade an der Kasse und wollte zahlen ( ich habe nichts gekauft ), als der Kassiererin auffiel, dass der Lipliner kein Preisschildmehr hatte, daraufhin rief sie eine Kollegin, diese fragte uns dann schon skeptisch ob wir dieses abgemacht haben (was ja keinen Sinn macht, da wir es ja gerade bezahlen wollten) und schaute dann ob es noch weitere in der Frabe gibt ( gab es angeblich nicht, meine Freundin hat aber gesehen, dass es noch mehrere davon gab).

Meine Freundin hat dann ganz normal gezahlt und wir sind aus dem Laden gegangen, dort erwartete uns die Mitarbeiterin, welche uns schon die ganze Zeit im Laden verfolgt bzw. beobachtet hat.

Sie hat uns dann "gebeten" und mich einmal "geschubst", weil ich noch im Laden gefragt habe, ob es ein Problem gebe ins Burö mitzukommen...

Als wir im Büro waren, haben sie ( es waren dann plötzlich 3 Mitarbeiterinnen) "gebeten" ( eher gezwungen ) unsere Taschen und alles Mögliche zu leeren.

Ich habe dann gesagt, dass der Lipliner und das Lipgloss von DM sind, sie haben dann überprüft ob bei ihnen diese Produkte geklaut wurden, der Lipliner wurde bei DM gekauft ( welch Überraschung ), aber bei ihnen im Laden wurde in letzter Zeit der gleiche Lipgloss geklaut ( nicht von mir )...

Sie haben uns dann darauf hingewiesen, dass wir in Zukunft unsere Taschen an der Kasse abgeben müssen...

Und wir sollten es auch unseren Freunden sagen...

Wir würden ab jetzt immer im Laden beobachtet werden würden.

Ich habe übrigens die ganze Zeit geweint...

Sie waren absolut respektlos und haben alles mehrfach erklärt, was wir verstanden haben, obwohl ich/wir gesagt haben, dass wir möchten und unseren Zug verpassen.

Wir waren die ganze Zeit respektvoll und haben uns entschuldigt ( für nichts ).

Eigentlich wars dann auch erledigt, sie wollten uns dennoch nicht gehen lassen und haben mit uns immer wieder die Diskussion gesucht.

Wir durften dann auch gehen.

Jetzt müssen wir aber immer die Tasche abgeben, ich muss den Kassenzettel von DM noch vorzeigen und alle 13 jährigen lang und braunhaareigen Mädchen werden beobachtet, da sie mitbekommen haben, dass Mädchen, die so aussehen geklaut haben.

Es war schon das zweite Mal, dass sie uns grundlos durchsuchen, beim ersten Mal durfte ich nicht einmal meine Mama anrufen.

Die eine Mitarbeiterin hat auch die ganze Zeit über mich gelogen vor den Anderen ( also dass ich das schon oft gemacht hätte, nein )

Die komplett absurde Begründung war, dass wir auffällig waren, weil wir ( angeblich zu viele ) Tester getestet haben ( wir müssen unseren Hautton wissen ) und zu lange im Laden waren.

Das ist doch Unrecht?

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Meinung des Tages: Sollte der Anspruch auf Pflichtverteidigung ausgeweitet werden?

Immer wieder gibt es Angeklagte, die sich keinen Anwalt leisten können und unter anderem deshalb mit Gefängnisstrafen rechnen müssen.

Es ist keine Seltenheit, dass Angeklagte aus finanziellen Gründen auf anwaltlichen Beistand verzichten müssen und entsprechend auch häufig nicht in der Lage sind, auferlegte Geldstrafen zu begleichen. In solchen Fällen droht die Ersatzfreiheitsstrafe.

Auch besteht zuweilen nicht immer der Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Dieser besteht teils nur, wenn mit Strafen von mehr als einem Jahr Gefängnis gerechnet wird oder der Angeklagte etwaige Einschränkungen hat.

Armut ist in diesen Fällen der springende Punkt, denn viele der Angeklagten verschweigen ihre Armut aus Scham, etwa bei Fällen von Lebensmitteldiebstahl durch Rentner. Hier beginnt dann der Teufelskreis: Die Armut wird verschwiegen, es steht kein Anwalt bereit, der durch Argumentation und Verteidigung eine mildere Strafe bewirken könnte und die Angeklagten werden zu teils hohen Tagessätzen verurteilt, die sie sich nicht leisten können, da die tatsächliche finanzielle Lage aus Scham nicht offengelegt wurde.

Inzwischen gibt es immer mehr Urteile ohne eine Verteidigung und ohne Verhandlung. Zugestellt werden diese Stafbefehle dann per Post. Sofern rechtzeitig auf anwaltliche Hilfe zurückgegriffen und Widerspruch eingelegt wird, werden diese Strafbefehle häufig korrigiert. Doch eben das können sich viele nicht leisten – und sobald die Zahlungsfrist überschritten ist, wird die Geld- in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt.

Doch auch hier gilt zu bedenken: Auch Haftplätze kosten Geld. Je nach Bundesland kostet ein Haftplatz bis zu 175 Euro pro Tag. Werden alle Ersatzfreiheitsstrafen summiert, so kosten diese die Steuerzahlenden jährlich 200 Millionen Euro.

Marco Buschmann spricht sich aufgrund dieser Situation dafür aus, dass die Pflichtverteidigung ausgeweitet werden soll.Unsere Frage an Euch: Findet ihr, dass die Pflichtverteidigung ausgeweitet werden sollte, sodass im Bestfall bei jedem Verfahren ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht?

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/justiz-gerechtigkeit-100.html

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