Was passiert, wenn die Ausbildung wegen Inhaftierung unterbrochen wird?
Beispiel: Man wird inhaftiert wegen Vergewaltigung.
Man ist aber im 2. Lehrjahr einer 3 jährigen Ausbildung.
Kann man dann auch nach der Entlassung im 2 Jahr weitermachen, oder muss man die Ausbildung komplett wiederholen?