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Dokumentenmanagement-System (DMS): Bitfarm-Archiv auf einem Linux-Server installieren?

Hallo, ich würde das Dokumentenmanagement-System (DMS) Bitfarm-Archiv gerne auf einem Linux-Server installieren. Der Hersteller schreibt, dass Linux als Datenbankserver verwendet werden kann und teilweise auch als Fileserver.

Hierzu habe ich zwei Fragen:

  1. Wie soll die Installation auf einem Linux-Server funktionieren, wenn ich im Downloadbereich nur Installationsdateien für Windows-Systeme finde?
  2. Ist es so, dass der Datenbankserver die Metadaten (Dateiänderungen usw.) speichert und der Fileserver die eigentlichen Dateien? Wie kann denn die Revisionssicherheit dann sichergestellt werden, die in der Buchhaltung so wichtig ist, oder kann man auf einzelne Dokumente im Fileserver nicht direkt von außen zugreifen (etwa mit dem Windows Explorer)?

Danke!

Auf der Herstellerseite steht:

Welche Plattformen werden unterstützt?
bitfarm-Archiv DMS benötigt auf der Serverseite einen Windows Server ab 2008 R2 SP2, 2012 oder 2016. Bei sehr kleinen Installationen (z.B. 5 Benutzer Büro) kann auch Windows 7, 8 oder 10 als "Server" eingesetzt werden. Linux kann als Datenbankserver für MySQL und mit Einschränkungen auch als Fileserver benutzt werden. Die Standardempfehlung lautet aber bei mittleren Installationen, einen handelsüblichen Server oder VM mit Windows-Betriebssystem einzusetzen. Linux ist dazu nicht erforderlich.
Clientseitig wird ebenfalls Windows verwendet, alle Windows-Versionen ab Windows 7 sind kompatibel. Der Client ist auch terminalserverfähig. Es gibt außerdem die installationsfreie Zugriffsmöglichkeit über den Browser (Web-Viewer), sowie eine App für Android und iOS.
Quelle: https://www.bitfarm-archiv.de/dokumentenmanagement/faq.html
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Was bedeutet Haftempfindlichkeit und wie kann man diesen groben Unfug aus der Strafgesetzordnung entfernen?

Moinsen,

im letzten Jahr ging es durch die Presse, dass ein Richter die Haftstrafe gegen einen Algerien deutlich nach unten korrigiert hat, da dieser an Haftempfindlichkeit leide.

Was ist das für ein menschenverachtender Unfug und wie man diesen wieder schnellstmöglich aus dem Strafgesetz entfernen?

Ein Mann wird verurteilt, Staatsanwalt fordert 10 Jahre, Richter verhängt 5 Jahre - man ist sich einig und das Urteil ist rechtsgültig.

Jetzt kommt ein Berufungsgericht um die Ecke. Der Verurteilte ist Algerier und daher per se schon "haftempfindlich", eine 5 jährige Haftstrafe sei dem Verurteilten, der über kaum Deutschkenntnisse verfügt, nicht zuzumuten. Also nur noch 2 Jahre auf Bewährung.

Wie kann das denn sein? Er wurde doch rechtskräftig verurteilt???????? Damit ist das vorangegangene Urteil doch sofort Makulatur oder etwa nicht? Der Verurteile hat einen Mann mit einem Messer lebensgefährlich verletzt aber für eine Gefängnisstrafe ist er haftempfindlich?? Das kann man weder mit gutem Willen, anthroposophischem Gesinnungsansatz, Humanität und mit nichts auf der Welt erklären.

HAFTEMPFINDLICHKEIT - so etwas dürfte es meiner Meinung nach nicht geben. Klingt für mich nach Unrechtsjustiz. Nach Beweislage überführt, rechtskräftig verurteilt und dann wieder doch nicht??!!??

Das hätte ich gerne einmal erklärt.

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