Handelt mein gesetzlicher Betreuer richtig?
Warum beantragt mein gesetzlicher Betreuer die Leistungen des Jobcenters nach dem SGB II erst ab den Mietbeginn?
Kann es sein, dass das Jobcenter den Mietangebot und die Leistungen nach dem SGB II nicht bewilligt, wenn bis zum 30.6. BAföG bekomme?
Kann es sein, dass der gesetzlicher Betreuer einen Folgeantrag auf BAföG stellt oder eher nicht, wenn er mir die Leistungen des Jobcenters nach dem SGB II beantragt?
Wie findet ihr die Arbeit von meinen gesetzlichen Betreuer?
Handelt es sich um einen guten oder schlechten gesetzlichen Betreuer?
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich für obigen Betreuten, der derzeit noch in einer stationären Einrichtung der Jugendhilfe wohnt, eine überbetriebliche Ausbildung absolviert, aktuell bis 30.06.2025 BaföG bezieht, folgende Leistungen:
- Zustimmung zum beigefügten Mietangebot.
- Ab Mietbeginn: Leistungen nach dem SGB II (KdU + RL)
Mit freundlichen Grüßen