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Rechtslücke?

hallo zusammen,

ich habe im Juli 2025 mein Abitur an einem beruflichen Gymnasium in Hessen gemacht (also kein Abendgymnasium oder Kolleg, sondern ein ganz regulärer Schulbesuch mit Abiturabschluss – z. B. Berufliches Gymnasium mit Schwerpunkt Wirtschaft). Aktuell warte ich auf eine Zulassung zum Studium und beziehe bis dahin Bürgergeld.

Nun habe ich einen Minijob angenommen und möchte wissen:

Steht mir der Freibetrag von 520 € nach § 11b Abs. 2b SGB II zu?

Im Gesetz steht, dass er für Schüler „allgemeinbildender Schulen“ gilt – aber berufliche Gymnasien führen doch ebenfalls zum Abitur. Es handelt sich also nur um eine andere Schulform mit gleichem Bildungsziel.

Das Jobcenter meint, der Freibetrag gelte nur für Schüler allgemeinbildender Schulen – nicht für berufliche Gymnasien. Ich empfinde das als ungleichbehandelt, da beide Schularten zur Hochschulreife führen.

Gibt es Urteile, Erfahrungen oder Argumentationsansätze, mit denen ich meinen Anspruch doch noch durchsetzen kann – z. B. durch Widerspruch oder Klage?

Und wie stark kann ich mich hier auf den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) berufen?

Ich bin am überlegen einen Widerspruch gegen das Jobcenter einzureichen oder im schlimmsten Fall vor das Sozialgericht zu gehen und zu klagen aber habe Angst vor den Kosten weil wie gesagt bin arm, wie gut schätzt ihr auch meine Chance dabei was zu erreichen?

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Kann man das Jobcenter bitten, für eine Person weniger Leistungen zu geben?

Kann man das Jobcenter bitten, für eine Person weniger Leistungen zu geben, also z.B. statt für alle drei Personen des Haushalts nur die Förderung für zwei Personen des Haushalts zu geben? Z.B. wenn sich eine Person weigert, bestimmte Angaben zu machen, nach denen das Jobcenter verlangt?

Wir müssen eine Vermögensauskunft machen, was abgesehen vom bürokratischen Aufwand und der generellen Unangenehmheit kein Problem für uns ist, mit Ausnahme meines Vaters, der sich weigert, die ansprechenden Angaben zu machen, obwohl er bei weitem das geringste eigene Vermögen hat, weil er denkt, dass das Jobcenter die Förderung massiv reduzieren würde entsprechend der angegebenen Geldmenge.

Ich bin kein Jobcenter-Experte, aber soweit ich weiß, würde sich die Förderung, wenn überhaupt, nur wenig verändern, da sich unseren finanziellen Umstände kaum verändert haben. Er hat ein komplett anderes Verständnis von der Bedeutung dieser Vermögensauskunft als ich, und ich bin nicht in der Lage, ihn anderweitig zu überzeugen. Es ist ja nicht mal so, als ob er etwas finanzielles zu verstecken hätte. Ich versuchte ihm auch ohne Erfolg zu erklären, dass auch er die Angaben machen müsste, weil er Teil der Bedarfsgemeinschaft ist, aber er versteht den Zusammenhang damit nicht, dass er deswegen auch eine Vermögensauskunft machen muss. Er scheint mich auch für dumm dafür zu halten, meine eigenen Vermögensangaben machen zu wollen, obwohl ich das offensichtlich auch muss.

Die ganze Situation ist sehr erschöpfend für mich, ich muss mich schon seit langem um die meiste bürokratische Organisation im Haushalt kümmern, aber ich kann auch nichts machen, wenn sich jemand komplett weigert, etwas zu tun. Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich die Lage zu unübersichtlich erklärt haben sollte.

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