Oft heißt es, eine Grundgesetzänderung wäre erforderlich, um ein strengeres Asylrecht umzusetzen. Im GG, Art. 16a 2), steht aber bereits:
(2) Auf Absatz 1 [Asylrecht] kann sich nicht berufen,
wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
Dieser Gesetzesauszug findet aus irgendeinem Grund in der aktuellen Debatte überhaupt keine Erwähnung.
Warum kann die CDU nicht einfach diese Klausel verwenden, um alle Flüchtlinge (die nicht per Flugzeug eingereist sind) auf direktem und legalen Wege abzuschieben?
Natürlich müssten hierfür zunächst andere internationale Abkommen aufgekündigt werden, aber eine Grundgesetzänderung wäre (wegen 16a, 2) GG) nicht erforderlich.
Anmerkung: Ich befürworte eine kontrollierte Migration und Integration und distanziere mich von Rechtspopulisten.