Hallo,
das Jobcenter hat meinen Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen.
Ich bin der Auffassung, dass aufgrund falscher Interpretationen (Jobcenter hat in der Begründung den Sachverhalt falsch dargestellt) nun falsch entschieden wurde.
Mir ist bewusst, dass ich nun eigentlich nur noch vor dem Sozialgericht klagen kann.
Gibt es trotzdem die Möglichkeit auf das Jobcenter zuzugehen und einen Termin zur Vorsprache zu vereinbaren, wo ich dann nochmal persönlich den Sachverhalt richtig stelle und eventuelle Nachweise abgebe?
Verpflichtet sind die ja ganz sicher nicht dazu aber gibt es Fälle, wo dies so gehandhabt wird?
Vielen Dank