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Ist es schädlich für den Balkonboden, den unversiegelten Beton mit reichlich Wasser zu reinigen?

Der Boden meines Balkons besteht aus Beton. Nun habe ich das Problem, dass meine Katze ständig an diesem Boden leckt, weswegen ich ihn einmal sehr gründlich und danach aber auch weiterhin regelmäßig mit purem Wasser reinigen möchte. (Ohne Reinigungsmittel). Irgendwas ist in diesen Beton wahrscheinlich eingezogen, sei es das Deo der Nachbarin oder der Rauch des Nachbarn und vielleicht Waschmittelreste von Wäsche, die aus nasser Wäsche auf den Boden getropft sind - was der Katze gut schmeckt, aber schädlich ist. Daher möchte ich den Balkonboden reinigen können.

Nun frage ich mich aber, wie genau ich diesen Boden reinigen kann. Ich habe da gestern erstmal, weil mir nichts anderes einfiel, eimerweise Wasser darüber gegossen (das fließt dann ab über die Balkonkante) - bin mir jetzt aber gar nicht mehr so sicher, ob man das überhaupt darf bei Beton. Ich habe danach gelesen, dass Beton Wasser auch aufnimmt und sich damit vollsaugt. Jetzt bin ich mir ganz unsicher, wie man so einen Betonboden nun eigentlich säubern kann, so dass keine Nikotinreste vom Nachbarn oder Deo-Reste von von der Nachbarin oder sonst etwas von der Katze aufgeleckt werden können. Mir fällt ansonsten nur ein, dass man den Betonboden mit dem Schwamm scheuern könnte, aber dabei würde glaube ich auch die oberste Schicht gelöst. Ich weiß einfach wirklich nicht, wie man den Boden gründlich sauber bekommt, so dass nicht am Ende die Substanz selbst irgendwie leidet.

Und war die Aktion von gestern mit der reichlichen Spülung mit Wassereimern schädlich für den Balkon? Es war draußen zwischen 7 und 9 Grad, heute ist es 11 Grad, aber heute Nacht soll wieder Frost kommen. Oberflächlich scheint der Balkon wieder soweit trocken zu sein, soweit ich sehe.

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Selbstständigkeit im Bereich "Rund ums Haus" / "GaLA Bau"?

Hallo allerseits,

kurz zu mir, ich habe zwei abgeschlossene Ausbildungen - eine zum Hochbaufacharbeiter, die andere zum Kaufmann für Büromanagement.

Nach langem Überlegen, zieht es mich doch eher in das Handwerk, als in die Wirtschaft, weshalb ich mich momentan am erkundigen bin, welche Voraussetzungen es benötigt, wenn ich mich im Bereich "Rund um´s Haus" oder im "Garten & Landschaftsbau" selbstständig machen möchte.

Arbeiten , die ich gerne anbieten würde sind:

-Verbundsteinarbeiten
-Keramik- & Feinsteinplatten
-Zaunsysteme
-Mäharbeiten
-Baggerarbeiten
-Pflasterarbeiten
-Terrassenbau
-Stein- & Terrassenreinigung
-Gabionenwände
- kleinere Mauerarbeiten,

sowie typische Hausmeistertätigkeiten wie unter anderem; Garten- und Landschaftspflege (Rasenmähen, Unkraut entfernen, Heckenschneiden, Rasensprengen, Blumen gießen) etc.

Nun zu meiner Frage:
Darf ich diese Arbeiten als Gala Bau Firma anbieten, auch wenn ich kein gelernter Gärtner bin oder komme ich da mit dem Gesetz in Schwierigkeiten.
Soweit ich weiß, ist der Begriff "Gärtner" geschützt.
Allerdings nicht der Begriff "GaLa Bau", da dafür keine spezielle Ausbildung von Nöten ist (Garten Landschaftsbauer oder Gärtner), unter anderem habe ich ja auch eine abgeschlossene handwerkliche Lehre.

Zum Abschluss, würdet Ihr als Firmen Begriff "Gala Bau", "Rund ums Haus" oder "Gebäudeservice/Hausmeisterservice" empfehlen, wobei ich mich von letzterem etwas distanziere, da ich ja überwiegend Arbeiten im Gartenbereich anbieten möchte. Oder eben auch das Verlegen von Verbundsteinen, bei privat Personen, für alles öffentliche muss man meines Wissens nach Tiefbaumeister sein.

Vielen Dank im Voraus.

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