Führerschein – die besten Beiträge

Kann ich die zweite Theorieprüfung ohne vorhandenen Prüfungszettel von der ersten Prüfung machen?

Ich habe ein kleines Problem und zwar geht es um meine zweite Theorieprüfung vom Führerschein der Klasse B. Die ist nächsten Montag am 12.05.2025, aber ich habe den Prüfungszettel von der ersten Theorieprüfung nicht mehr. Die meinten man soll diesen Zettel bei der nächsten Theorieprüfung von der Fahrschule unterschrieben mitbringen und vorzeigen. Ich habe den Zettel per Post an meine Fahrschule verschickt, aber die meinten, dass er nie dort angekommen ist. Mein Fahrlehrer meinte, dass es alles digital auf einer Website hinterlegt und einsehbar ist. Die Website heißt TÜV Rheinland-Pfalz StartDrive Portal. Aber dort steht, dass es ein technisches Problem gibt und man diesen Zettel nicht ansehen kann. Was soll ich jetzt machen? Ich kann ja nicht einfach so am Montag dort beim TÜV auftauchen und sagen, dass ich den Zettel nicht mehr habe und es in diesem Portal auch nicht laden will. Meinen Führerschein habe ich am 14.05.2024 beantragt und meine Theoriestunden habe ich Ende Mai Anfang Juni gemacht. Ich will meinen Führerschein nicht neu beantragen und vorallem nicht nochmal die Theoriestunden machen, die über 500 Euro kosten. Soll ich denen am Montag das dann trotzdem so sagen und hoffen, dass ich trotzdem die Theorieprüfung machen kann? Was meint ihr? Ich brauche dringend eure Hilfe!!!

Führerschein, Fahrschule, Führerscheinprüfung, Theorieprüfung, Führerscheinklasse B

Wiedererteilung mit neuer Probezeit?

Guten Tag zusammen,

Ich habe schon al eine Frage bezüglich einer Wiedererteilung gestellet allerdings sind neu Fragen auf gekommen. Kurz zum alten Thema.

Mit wurde der Führerschein vor über 15 Jahren entzogen wegen Trunkenheit musste eine Aufbausiminar machen weil ich unter 1,6 lage habe denn Führerschein dann nach 12 Monaten wieder bekommen und ca 6 Monate später hatte ich 1 Geschwindigkeitsvergehen über 21kmh. Dann wurde direkt eine MPU angehordnet dieses habe ich ausgessen. Un Letzt jahr waren die 15 Jahre Tilgunsfrist rum und konnte die Wiedererteilung der Fahrlaubnis ohne Problem stellen und es wurde auch genehmigt ich habe jetzt seit november 2024 wieder einen Führerschein. Aber jetzt zur meiner Eigendlichen frage.

Wie werde ich als Wiedererteile behandelt sprich bei A und B Verstößen wie ein Person die eine Ersterteilung des Führerscheins hat mit denn 3 Phasen (Aufbauseminar / Verwarnung / Entzug)

Oder gelten andere Regeln?

Bei der letzten Frage sagen alle man bekommt direkt eine MPU beim 1a oder 2b Verstößen.

Und die Restprobezeit läuft weiter.

Wenn man aber jetzt mal etwas im Interent Recherchiert kommt man auf folgende aussage:

Nach einer Wiedererteilung beginnt eine neue Probezeit (§ 2a StVG). Du stehst also wieder unter „Beobachtung“. Trotzdem gelten die normalen Regeln:

  • Erst bei einem A-Verstoß (z. B. über 21 km/h, Rotlicht, Handy, Drogen) oder
  • zwei B-Verstößen (z. B. Parken auf Autobahn, abgefahrene Reifen)

wird die Führerscheinstelle aktiv: Sie kann ein Aufbauseminar anordnen und die Probezeit auf 4 Jahre verlängern.

Es ist alles etwas verwirrend daher hoffe ich das jemand die Richtige antwort kennt

Danke für die Hilfe

Verkehr, MPU, Verkehrsrecht, Führerschein, Bußgeld, Blitzer, Fahrerlaubnis, Probezeit, Straßenverkehr, Führerscheinstelle

Meistgelesene Beiträge zum Thema Führerschein