darf ich jetzt fahren?
Hallo habe diesen zettel für den führerschein der klasse AM bekommen denoch keiner praktische prüfung gemacht nur theoretische danke im voraus
4 Antworten
Hi nein.
Die Fahrerlaubnis ist erst erteilt, wenn Dir der Führerschein erstmalig ausgehändigt wurde.
Wenn Du trotzdem fährst, begehst Du eine Straftat. Das kann zur Folge haben, dass der Führerschein gleich wieder weg ist.
Die Fahrerlaubnis ist erst erteilt, wenn Dir der Führerschein erstmalig ausgehändigt wurde.
Das Amt will ihm den Führerschein aber ja offenbar aushändigen, obwohl er bisher den praktischen Teil der Fahrerlaubnis noch nicht mal gemacht hat. Genau darum geht's!
Es ist gängige Praxis, dass die Herstellung des Führerscheins in Auftrag gegeben wird, lange bevor an Prüfungen überhaupt zu denken ist.
Mit dem Schreiben wird dir lediglich mitgeteilt, dass der Führerschein ab deinem Geburtstag abholbereit ist.
Nur weil etwas "bereitliegt", hast du nicht automatisch einen Anspruch darauf. Wenn du eine Pizza bestellst, liegt diese auch zur Abholung bereit. Ausgehändigt bekommst du sie, nachdem zu bezahlt hast.
Dein Führerschein wird dir ausgehändigt, nachdem du die Prüfungen bestanden, das Mindestalter erreicht und die Gebühren bezahlt hast.
Ohne bestandenen praktischen Teil der Prüfung hast Du noch keine Fahrerlaubnis. Wenn Du dann trotzdem den Dir schon - aus welchem Grund auch immer - vorliegenden Führerschein fälschlicherweise als Erlaubnis siehst, bereits fahren zu dürfen, kann es passieren, dass Du gleich wieder längerfristig zum Fußgänger wirst.
Von daher sprich unbedingt Deinen Fahrlehrer darauf an, vielleicht weiß der mehr, ansonsten frag direkt beim auf dem Schreiben genannten Amt nach.
Zu wenig Info. Vermutlich hast du den entspr. Geburtstag noch nicht gehabt, ab dem erst dei Karte ausgegeben wird? IMHO ist das nur ein Hinweis darauf, dass du schon einen Termin machen kannst, damit wenn du die prakt. Prüfung bestehst ihn ggf. kurz danach schon abholen kannst. Und erst dann darfst du die entspr. neuen Klassen auch fahren! Aber ich gehe stark davon aus, dass die dann trotzdem "nein" sagen, wenn du nicht belegen kannst, dass du auch die prakt. Prüfung bestanden hast.
Frag deinen Fahrlehrer.
notitng