Friedrich Merz – die besten Beiträge

Shalom Albrecht Weinberg ✡️🌍☮️

Einer der letzten Holocaust Überlebenden, der 99 Jährige Albrecht Weinberg will sein Bundesverdienstkreuz zurück geben. Der Grund dafür:

Am Mittwoch hat die Union im Bundestag mit Stimmen der Afd einen verfassungsfeindlichen Antrag gegen das Menschenrecht auf Asyl durchgebracht.

Das ist der historische Tag, an dem die Brandmauer gefallen ist.

Friedrich Merz kennzeichnet das faktisch als Lügner.

NIE WIEDER wird vergessen!

Geschichtsvergessene Abgeordnete setzen im Bundestag Abstimmungen durch, die in der Konsequenz mit Brüchen von EU- und Völkerrecht einhergehen

Dass sich die Union dabei nicht zu schade ist, die Brandmauer einzureißen und mit den ideologischen Nachfahren der Nationalsozialisten gemeinsame Sache zu machen, ist ein Spott auf Albrecht Weinberg und viele andere Juden, die verfolgt wurden.

Danke Herr Weinberg. Bis ins hohe Alter bewahren Sie Contenance, Menschenwürde und setzen sich für das Recht eines würdigen Lebens für alle Menschen ein. Sie sind eine Inspiration für das Erbe dieser Nation. Werfen Sie diesen Verfassungsfeinden das Bundesverdienstkreuz zum Protest vor die Füsse. 

Shalom Albrecht Weinberg ☮️🌍✡️

„Wenn du glaubst, dass du zu klein bist, um einen Unterschied zu machen, versuche mal zu schlafen, wenn eine Mücke im Raum ist. Es ist die Pflicht eines jeden Einzelnen, das zu tun, was in seiner Macht steht, um die Welt zu einem besseren Ort zu machen, auch wenn er nur einen Teil des Weges geht. Denn jeder Schritt auf diesem Weg ist ein Schritt hin zu einem gerechten und moralischen Leben.“ - Talmud

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Meinung des Tages: Friedrich Merz wettert gegen ausreisepflichtige Asylbewerber - wie bewertet Ihr seine Aussagen?

Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz hat ein weiteres Mal mit einer polarisierenden Äußerung auf sich aufmerksam gemacht; in diesem Fall ging es um ausreisepflichtige Asylbewerber. Doch während dieser Rückendeckung aus der CDU erhielt, ließ die Kritik seitens der Ampel-Regierung nicht lange auf sich warten…

Was genau ist geschehen?

Im Zuge eines TV-Talkformats des TV-Senders Welt hat Friedrich Merz die aktuelle Bundesregierung zur konsequenten und effizienten Eindämmung irregulärer Migration aufgefordert. Hierbei sorgte insbesondere eine Äußerung über jene Asylbewerber für Aufsehen, die seit längerer Zeit ausreisepflichtig seien.

Dieser sprach im Zuge des Talkformats nicht nur mögliche „Pull-Effekte“ an, die nach wie vor bedingen, dass ca. 30 Prozent der in Europa ankommenden Asylbewerber nach Deutschland kämen, sondern seine Kritik drehte sich insbesondere um die ca. 300.000 abgelehnten und ausreisepflichtigen Asylbewerber, die sich noch in Deutschland befänden.

Dabei monierte er vor allem, dass es auf die Bevölkerung im Lande wie Hohn wirke, dass eine große Anzahl an Menschen, die „abgelehnt sind, nicht ausreisen, [jedoch] die vollen Leistungen […], die volle Heilfürsorge“ bekämen. Im Anschluss sagte Merz, dass diese Menschen „beim Arzt [säßen] […], [und] sich die Zähne neu machen [würden], und die deutschen Bürger nebenan […] keine Termine“ erhielten.

Die Unionsfraktion verbreitete die genannte Aussage im Anschluss an die Sendung auch auf dem Kurznachrichtendienst X (ehemals Twitter), entfernte dabei allerdings die Passage, in welcher die Zahnärzte erwähnt worden sind. Vertreter der Bundesregierung zeigten sich angesichts der Äußerungen Merz‘ empört.

Kritik an sowie Rückendeckung für den CDU-Vorsitzenden

Deutlichen Gegenwind erhielt Friedrich Merz u.a. von Innenministerin Nancy Faeser, die dessen Aussagen als gefährlichen Populismus bezeichnete, der letztendlich nur dafür sorge, dass Menschen gegeneinander ausgespielt und die AfD am Ende des Tages gestärkt werden würde. Weiterhin verwies Faeser auf den Umstand, dass die medizinische Versorgung von Asylsuchenden ausschließlich in akuten Fällen oder Schmerzen jeglicher Art erfolge. Auch Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang zeigte sich von Merz‘ Behauptungen empört und bemängelte insbesondere, dass derartige (Falsch-)Aussagen die derzeitige Lage in keiner Weise verbesserten und eines Vorsitzenden einer Volkspartei unwürdig seien. Durchaus irritiert zeigte sich zudem der Präsident der Bundesärztekammer Christoph Benz, der „die Aussagen von Friedrich Merz ehrlich gesagt nicht nachvollziehen“ könne. Dieser habe bislang noch nicht von mit Flüchtlingen überfüllten Arztpraxen erfahren.

Rückenwind indes bekam Merz von CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt, der erwähnte, dass Merz lediglich auf eine „Stimmung in der Bevölkerung“ hingewiesen habe und damit zum Ausdruck bringen wollte, dass nicht nur Kommunen, sondern auch Sozialsysteme mittlerweile maßlos überlastet seien. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Tino Sorge kritisierte die Bundesregierung für deren Empörung und sagte, dass ausreisepflichtige Asylbewerber „das deutsche Gesundheitssystem […] [quasi] zum Nulltarif nutzen“ und darüber hinaus auch hinsichtlich von Schul- und Kita-Plätzen zu weiteren Belastungen der Kommunen sorgen. Doch wie genau sieht die Gesetzeslage eigentlich aus?

Was genau schreibt das Asylbewerberleistungsgesetz vor?

Das Asylbewerberleistungsgesetz nennt in Paragraf 4 zu Leistungen bei Krankheit: „Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren." Eingeschränkt wird: "Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist."

Nach dem Ablauf der ersten 18 Monate des Aufenthalts werden Asylbewerber von den gesetzlichen Krankenkassen betreut. Diese erhalten eine elektronische Gesundheitskarte und damit den Anspruch auf nahezu alle Leistungen, die gewöhnlichen gesetzlich Versicherten zustehen. Wichtig ist allerdings: Die Kassen übernehmen i.d.R. weder die Kosten für Brücken noch für Kronen komplett, sondern höchstens mit einem Anteil von 60 Prozent der Kosten für Zahnersatz. Der restliche Betrag muss eigenständig hinzugezahlt werden.

Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet Ihr die Aussagen des CDU-Politikers? Spricht dieser der Bevölkerung aus der Seele oder betreibt er ausschließlich Populismus? Versteht Ihr die Kritik seitens der Ampel? Sind derartige Äußerungen in Zeiten gesellschaftlicher Spannungen angebracht?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Friedrich Merz' Flug im Eurofighter hat ein Nachspiel. Die Linke schaltet den Bundesrechnungshof ein. Findet Ihr das richtig?

CDU-Chef Friedrich Merz ließ sich im Eurofighter ablichten und durfte die Maschine als Hobbypilot zeitweise lenken. Die Linke spricht von »Rechtsbruch und Sicherheitsrisiko«. Sie will den Bundesrechnungshof einschalten.

Der öffentlichkeitswirksame Flug von CDU-Chef Friedrich Merz in einem Eurofighter der Bundeswehr kostete 111.242,38 Euro. Dies geht aus einer Antwort des Verteidigungsministeriums an die Linkenabgeordnete Cornelia Möhring hervor.

Hobbypilot Merz hatte Ende Juni mit einem Offizier an einem Trainingsflug teilgenommen und durfte den Kampfjet zeitweise steuern. Die hohen Kosten, rechtfertigt das Ministerium, wären sowieso entstanden, da es sich um eine Übung »im Routineflugbetrieb« gehandelt habe, die auch ohne Merz stattgefunden hätte.

Möhring hält dagegen, dass Merz die »budgetierten Flugstunden eines Co-Piloten« der Luftwaffe verbraucht habe, der für den Politiker am Boden bleiben musste. Sie werde den Bundesrechnungshof einschalten. Einen »Freizeitpiloten mit Lizenz für die zivile Luftfahrt einen Eurofighter mit Überschallgeschwindigkeit fliegen zu lassen«, sei kein »normaler Trainingsflug«, sondern ein »Rechtsbruch und Sicherheitsrisiko«, so Möhring.

Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/friedrich-merz-sein-flug-im-kampfjet-kostete-mehr-als-100-000-euro-a-8e13cb79-1a33-45ac-87c2-a9ebf2e509ce?sara_ref=re-so-app-sh

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Meinung des Tages: Ist Friedrich Merz zu weit gegangen?

Ausnahmezustand bei der CDU: Friedrich Merz sorgte mit seinen Äußerungen zum Umgang mit der AfD für viel Aufsehen und erntete innerhalb seiner eigenen Partei massiv Kritik.

Das war der Auslöser

In der Union gilt ein Kooperationsverbot bezüglich der AfD und der Linken. In den aktuellen Umfragewerten liegt die AfD inzwischen jedoch relativ weit vorne und jüngst wurden sogar zwei Vertreter der Partei zum Landrat, bzw. Bürgermeister gewählt.

Unter anderem darauf spielte der Parteivorsitzende der CDU, Friedrich Merz, im ZDF-Sommerinterview an, als er einen pragmatischen Umgang mit der AfD in Kommunen forderte.

So hat er zwar weiterhin eine Zusammenarbeit auf Landes- und Bundesebene ausgeschlossen – doch äußerte sich anders bezüglich eines Umgang auf Kommunalebene. Sofern dort ein Parteimitglied der AfD eine Wahl gewinnt, sei es selbstverständlich, dass versucht wird, einen Weg zu finden, wie in der Stadt weiter gemeinsam gearbeitet werden kann, so Merz.

Die AfD zu verbieten bleibt für Merz weiterhin keine Lösung für die politische Situation in Deutschland.

Kritik aus den eigenen Reihen und von der Ampel

Für die Aussage über die kommunale Zusammenarbeit bekam er aus den eigenen Reihen besonders auf Twitter massiven Widerspruch:

Berlins Bürgermeister, Kai Wegner bekannte sich klar dazu, eine Zusammenarbeit mit der AfD auszuschließen.

Auch Yvonne Magwas, Vizepräsidentin des Bundestags, distanzierte sich von Merz‘ Aussagen.

Widerworte gab es auch von Markus Söder, Chef der Schwesterpartei CSU. Auch dieser machte in einem Tweet deutlich, dass es in der CSU keine Zusammenarbeit mit der AfD geben werde.

Auch von der Ampel wurde Merz diesbezüglich kritisiert, der SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert sprach sogar von einem „Tabubruch“ und dass Merz augenscheinlich einen Kurswechsel der CDU anstrebe.

Merz verfasst Klarstellung

Inzwischen hat Merz die umstrittene Aussage bereits relativiert, indem er eine Klarstellung veröffentlichte. Er hält darin am bestehenden Beschluss der CDU fest, der eine Zusammenarbeit mit der AfD auf etwaiger politischer Ebene ausschließt.

Doch die Zweifel an Merz bleiben – so hat er erst kurz davor für Aufsehen gesorgt, als er im Kloster Andechs bei München erklärte, dass die CDU eine „Alternative für Deutschland mit Substanz“ werden soll.

Unsere Fragen an Euch: Wie wertet ihr die Aussage von Friedrich Merz? Ist er damit zu weit gegangen? Wie steht ihr zu dem Kooperationsverbot? Ist Merz in der Position des Vorsitzenden der CDU noch richtig?

Wir freuen uns auf Eure Antworten! Auch wenn politische Themen wie diese Potential für hitzige Debatten haben, bitten wir Euch darum, dass unsere Netiquette eingehalten wird.

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/merz-cdu-afd-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/merz-afd-kommunen100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/merz-kritik-104.html

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Olaf Scholz verbreitet weiter Lügen, Hass & Hetze | Ist das noch eines Kanzlers würdig?

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Im Bundestag hat Bundeskanzler Olaf Scholz wieder seine Lügen, Hass & Hetze verbreitet.

Dass sowohl SPD, als auch die Grünen über ein merkwürdiges Demokratieverständnis verfügen, hat sich heute, bei der Aussprache und den anschließenden Abstimmungen, einmal mehr bestätig.

Dass Olaf Scholz mittels Lügen, über die Rechtslage der Migrationsvorhaben, bzgl. der Anträge der CDU, die deutsche Bevölkerung belügt, geht entschieden zu weit.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein souveräner Staat. Das Asylgesetz ist eindeutig.

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Asylgesetz § 18

Aufgaben der Grenzbehörde

(2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn

1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,

2. Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet wird, oder

3. er eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer besonders schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, und seine Ausreise nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

Einwände gegen Zurückweisungen, die auf der Dublin-II-Verordnung fußen, sind nichtig. Denn in der Frage, wer zu uns kommen darf, ist der Kernbereich der staatlichen Souveränität Deutschlands unmittelbar betroffen. Ein souveräner Staat kann nicht gezwungen werden, jeder Person aus der Welt, die an der Grenze angibt, Asyl zu wollen, die Einreise zu gewähren.

Bei jeder Person, die an einer Grenzkontrolle der Bundesrepublik Deutschland erscheint, entfallen jegliche Gründe, um ein Recht auf Asyl beantragen zu können. Personen stehen überhaupt allenfalls dann an einer deutschen Grenze und meinen Asyl beantragen zu können, weil vorher Recht missachtet wurde.

Es ist ein merkwürdiges Verständnis der Dublin II Verordnung, wenn dies offensichtlich ausschließlich für Deutschland gelten soll, während sich die angrenzenden Staaten nicht zuständig fühlen.

Das ist eine abstruse Auslegung von Gesetzen.

Die Einschätzung wird vom ehem. Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, geteilt.

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