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Sind der Broker, die Bank und der Handelsplatz entscheidend für die beschränkte Steuerpflicht?

Ich wohne in der Schweiz und bin deutscher Staatsbürger mit beschränkter Steuerpflicht. Ich habe noch ein Deutsches Depot mit einer Deutschen Bank (einem deutschen Konto) anhänglich und halte Aktien, die ich über einen deutschen Handelsplatz gekauft habe. Bei Wegzug wurden alle Positionen im Depot steuerlich "gerade gezogen". Nun muss ich selber die Steuerangaben machen. Bei der Steuererklärung wird aber nur abgefragt, ob die Unternehmen, bei denen ich Anteile besitze Deutsch sind.

  1. )Wenn ich z.B. französische Aktien oder nicht-physische Derivate auf deutsche Unternehmen über nicht-deutsche Emittenten handle, spielt da steuerlich eine Rolle, wenn ich die Ver-/Käufe über den Deutschen Broker, ggf. auch an einer deutschen Börse abwickle und ein deutsches Konto zur Verrechnung nutze?

2.) Ergibt sich ggf. aus 1.) Wäre ein Wechsel ratsam?

3.) Wie ist das, wenn der Broker ausländisch, aber Tochterunternehmen eines deutschen Unternehmens mit Konto ggf. in Deutschland ist?

4.) Gehe ich richtig in der Annahme, dass für die Zuordnung des Unternehmens der Firmensitz relevant ist? Z.B. Der Aktienhandel einer Firma, deren Sitz in den Niederlanden ist, aber die auch in Deutschland z.B. vermietet, wäre dann für mich als Deutscher mit beschränkter Steuerpflicht nicht in Deutschland steuerpflichtig (?)

Ausland, Aktienhandel, Börsenhandel, Finanzamt, Steuerberater, Steuerrecht

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