Moin, ich benötige Hilfe bei einer Aufgabe in der Umsatzsteuer :( Ich wollte fragen, ob jemand meine Lösung korrigieren könnte bzw. absegnen könnte.
Aufgabe: Französischer Unternehmer bestellt für sein Privatgrundstück Sitze bei einem Großhändler in Hamburg. Großhändler Hamburg hat es nicht und bestellt es bei Großhändler Karlsruhe. Großhändler Hamburg versendet über einen Spediteur den Tisch unmittelbar von Großhändler Karlsruhe an Franzosen unter Übernahme Kosten und Gefahr des Transports.
Meine Lösung:
Bewegte Lieferung:
Hamburger - Franzosen = Lieferung § 3 (6a) S. 4 HS.2
Lieferort = § 3c I einschlägig, da Französischer Unternehmer nicht als Unternehmer bestellt, sondern als Privatperson, somit Ortsverlagerung nach § 3c I = Frankreich
nicht umsatzsteuerbar in Deutschland gem. § 1 I 1, umsatzsteuerbar in Frankreich. Hamburger muss sich ergo in Frankreich registrieren lassen.
Unbewegte Lieferung
Karlsruher - Hamburger
Lieferung § 3 I , Lieferort = § 3 (7) S. 1 Nr. 1 Karlsruhe
umsatzsteuerbar gem. § 1 I 1, mangels befreiung steuerpflichtig.
Bitte um Korrektur, bin euch seehr dankbar <3