Wechsel Kleinunternehmerregelung zu Regelbesteuerung USTVA rückwirkend?
Hallo, ich werde jetzt demnächst regelbsteuert sein und wollte fragen ob ich die Umsatzsteuervoranmeldungen für Januar Februar März nachholen muss? Ich war vorher oder bin besser gesagt Kleinunternehmer
2 Antworten
Rückwirkend musst du die USTVA in der Regel nicht abgeben – entscheidend ist, ab wann du offiziell zur Regelbesteuerung optiert hast. Ab dem Zeitpunkt gilt dann auch die Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung. Vorher, als Kleinunternehmer, warst du davon befreit.
Jetzt ist es erstmal wichtig zu wissen warum du wechselst.
Wenn du aufgrund eines Antrags wechselst, so geht dies nur fürs Ganze Jahr und dann sind abgelaufene Voranmeldezeiträume abzugeben.
Überschreitet du die 100.000€ Grenze, so entfällt sofort die Steuerfreiheit und die USt ist abzuführen und für diese VAZ ist dann die Voranmeldung abzugeben
Genau ich werde einen Antrag auf Regelbesteuerung stellen. Also muss ich auch für Januar Februar März eine USTVA abgeben.
Danke dir. Heißt wenn ich jetzt im April wechsel, muss ich lediglich die USTVA für April machen. Also für den Zeitraum im April in dem ich jetzt regelbesteuert sein werde