Wechsel Kleinunternehmerregelung zu Regelbesteuerung USTVA rückwirkend?

2 Antworten

Rückwirkend musst du die USTVA in der Regel nicht abgeben – entscheidend ist, ab wann du offiziell zur Regelbesteuerung optiert hast. Ab dem Zeitpunkt gilt dann auch die Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung. Vorher, als Kleinunternehmer, warst du davon befreit.


anTTraXX  12.04.2025, 21:03

Pauschal nicht wirklich richtig

DarkSoul274 
Beitragsersteller
 12.04.2025, 20:58

Danke dir. Heißt wenn ich jetzt im April wechsel, muss ich lediglich die USTVA für April machen. Also für den Zeitraum im April in dem ich jetzt regelbesteuert sein werde

Jetzt ist es erstmal wichtig zu wissen warum du wechselst.

Wenn du aufgrund eines Antrags wechselst, so geht dies nur fürs Ganze Jahr und dann sind abgelaufene Voranmeldezeiträume abzugeben.

Überschreitet du die 100.000€ Grenze, so entfällt sofort die Steuerfreiheit und die USt ist abzuführen und für diese VAZ ist dann die Voranmeldung abzugeben

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

DarkSoul274 
Beitragsersteller
 12.04.2025, 21:42

Genau ich werde einen Antrag auf Regelbesteuerung stellen. Also muss ich auch für Januar Februar März eine USTVA abgeben.