TÜV abgelaufen - rückwirkend?
Hey,
wenn mein TÜV im Januar abläuft, hab ich ja 2 Monate zeit ohne jegliches Bußgeld mein TÜV zu verlängern. Wenn ich es jetzt im März 2020 machen lasse. Ist dann meine nächste Untersuchung März 2022 oder zählt das rückwirkend auf Januar 2022.
5 Antworten
HU-Plakette: Das Jahr der nächsten Prüfung steht im Zentrum, der Monat befindet sich in der 12-Uhr-Position (hier Dezember 2014).
Bei der Prüforganisation selbst braucht man keine Angst vor einem Bußgeld zu haben. Allerdings ist die Prüforganisation verpflichtet, ab einem Verzug von zwei Monaten eine "erweiterte HU" (auch Ergänzungsuntersuchung genannt) durchzuführen, die etwa 20 Prozent teurer ist als die reguläre HU
https://www.autobild.de/artikel/hu-tuev-ueberzogen-8635849.html
Antwort wurde geändert, mein Kommentar welches sich auf die vorherige Rückdatierung bezog ist daher hinfällig.
Zurück datiert wird mittlerweile nicht mehr. In deinem Beispiel wäre die nächste HU also März 2022. Wenn du die Untersuchung übrigens erst im April 2020 machen lässt musst du mehr bezahlen.
Rückdatierung gibt es nicht mehr.
Mache ich schon länger so -> es wird nicht mehr zurückdatiert. Die 24 Monate laufen dann ab März 2020.
Zum Lesen:
https://www.600ccm.info/1/180128/Termin_f%C3%BCr_die_HU_%C3%BCberziehen_-_Fristen
nix mit "rückwirkend". Der TÜV gilt dann 2 Jahre, also bis März im Beispiel.
Nein.