Hallo zusammen,
wie genau werden die Wartesemester in NRW bei Erwerb der Fachhochschulreife gezählt?
Ich habe im Juli 2011 den schulischen Teil der FHR erworben, anschließend eine 2,5-jährige Ausbildung gemacht und arbeite nun noch bis Ende August 2014. Stimmt es, dass die Wartesemester in meinem Fall erst nach Abschluss der Berufsausbildung (also erst ab dem Datum meiner mündlichen Abschlussprüfung im Januar 2014) gezählt werden, da ich erst ab da die komplette Fachhochschulreife erworben habe? Das wäre nämlich krass. Dann hätte ich entweder schon 6, oder nur 1 Wartesemester bis zum Studienbeginn Oktober 2014.
Es wäre irgendwie unfair, dass bei den Leuten, die lediglich ein Halbjahrespraktikum im Anschluss an den schulischen Teil absolviert haben, schon nach diesem halben Jahr die Wartesemester gezählt werden, und die Leute, die sogar eine komplette Ausbildung absolviert haben, werden dafür auch noch "bestraft" ?! :/
Vielleicht könnt ihr mir das so erklären, dass es auch nachvollziehbar ist.
Danke!