Minijob nach Kündigung - ALG 1?

Ich möchte krankheitsbedingt kündigen bzw mich kündigen lassen (möglichst keine Sperrzeit).

Ich würde mich für nen Tag arbeitssuchend melden, dann wieder abmelden, da ich dringend erstmal eine Auszeit von ein paar Monaten brauche und ggf. würde ich im Laufe der Auszeit irgendwann einen Minijob beginnen, um zumindest ein klein wenig Einkommen zu haben.

Erst nach einer Weile möchte ich mich dann wieder arbeitssuchend melden und wenn ich es schaffe aus der Arbeitslosigkeit mit etwas Neuem selbstständig machen.

Frage: Wirkt es sich irgendwie auf die Höhe meines ALG1 aus, wenn ich zwischendurch minijobbe?

Da es noch ein bissl komplizierter wird (ich bin chronisch krank mit ner Diagnose die häufig in Erwerbsminderungsrente endet, arbeite seit Jahren nur Teilzeit, habe auch schon etwa 50 meiner 78 Wochen Krankengeld in Anspruch genommen und möchte jetzt eben gerne, bevor ich direkt EWR beantrage - ich bin nämlich erst 37 Jahre jung - versuchen ob ich wieder gesünder werde, wenn ich aus dem Beruf, den ich nicht mehr leiden kann, rauskomme und mich beruflich neu sortiere... falls es aber nicht besser wird, ist es wichtig, dass mein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nicht verfällt...), noch die Frage: Wo kann ich mich denn da am besten beraten lassen, was ich da alles beachten muss? Gibt es Berater die sich mit Krankengeld, ALG und Erwerbsminderungsrente gleichzeitig auskennen?

Arbeitslosengeld, Minijob, Erwerbsminderungsrente, ALG I, Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld

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