Wie gehe ich vor um in meiner Situation meine teilweise Erwerbsminderungsrente in die volle Erwerbsminderungsrente umzuwandeln?

4 Antworten

Du mußt ganz einfach die rentenrechtlichen und die gesundheitlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/erwerbsminderungsrente_node.html

wie z.B.: Rente wegen voller Erwerbsminderung
Sie erhalten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten. Wir prüfen das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordern wir weitere Gutachten an.

Bei deiner bisherigen teilweisen EM-Rente konntest du mehr als 3 Stdn. täglicher Arbeit und unter 6 Stdn. täglicher Arbeit noch ausüben, egal in welcher Tätigkeit!?

Also bei 3 Stdn. täglicher Arbeit bis unter 6 Stdn. gibt es die halbe EM-Rente.

Außerdem habe ich aber auch noch ca. Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 für ca. 12 Monate...

Ab 6 Stdn. noch täglich möglicher Arbeit gehst du bei der EM-Rente leider leer aus. Beides gleichzeitig gibt es nicht :-((

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

siola55  24.05.2024, 20:49

Außerdem habe ich aber auch noch ca. Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 für ca. 12 Monate...

Dies ist aber jetzt ein Widerspruch zur vollen EM-Rente: für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld mußt du ja dem Arbeitsmarkt voll vermittelbar sein und mit 6 Stdn. täglich noch ausführbarer Restleistung gehst du bei der EM-Rente leider leer aus... :-((

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madafranky 
Fragesteller
 25.05.2024, 06:24

Ab 6 Stunden geht nicht, ich kann lt. Gutachten nur 3-max.6 Stunden arbeiten.

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madafranky 
Fragesteller
 25.05.2024, 06:35
@madafranky

Wenn ich das richtig verstehe verhält es sich wie folgt: ich melde mich arbeitsuchend bei der AfA für täglich 3-6 Std.. Dann bekomme ich meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld solange ich keinen Job bekomme. Jetzt nochmal die Frage, bekomme ich in dieser Zeit dann weiter die teilweise EMR gezahlt?

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siola55  25.05.2024, 10:36
@madafranky

Neben den gesundheitlichen Voraussetzungen mußt du die Hinzuverdienstgrenzen bei deiner teilweisen Erwerbsminderung beachten wie folgt:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Traeger/Rheinland/Fachinformationen/Rundschreiben/2024/1_2024.html#doca64c07e0-7cd1-45e1-8bb3-7de4030aceb9bodyText3

wie z.B.: Bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung gilt eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von drei Achteln der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße (Jahr 2024: 18.558,75 EUR). Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze individuell berechnet. Sie beträgt das 9,72-fache der monatlichen Bezugsgröße, vervielfältigt mit den Entgeltpunkten (EP) des Kalenderjahres mit den höchsten EP aus den letzten 15 Kalenderjahren. Die kalenderjährliche Mindesthinzuverdienstgrenze beträgt sechs Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße (Jahr 2024: 37.117,50 EUR).
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Beantragen - Zeit abwarten - Bescheid bekommen und sehen, was dabei rauskommt.

Keiner kann dir eine ordentliche Antwort geben. Jeder Fall ist anders und keiner kennt deine genauen Umstände.


siola55  24.05.2024, 20:31

Ganz einfach - der Fragesteller muß außer den gesundheitlichen auch die rentenrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen!

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Du kannst jederzeit einen Antrag auf volle EM stellen.

Allerdings kann es sein, dass eine ärztl. Begutachtung angeordnet wird. Dann musst du nach Deutschland kommen


siola55  24.05.2024, 20:51

Ja genau: Rente wegen voller Erwerbsminderung

Sie erhalten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten. Wir prüfen das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordern wir weitere Gutachten an.
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Anträge stellen und abwarten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.