Darf Ich als Voller-Erwerbsminderungsrentner wirklich nur 3Std pro Tag arbeiten?
Hallo Ich habe seit 8 Jahren eine Vollererwerbsminderungsrente und will mir jetzt mit einem Nebenjob was dazu verdienen Es gibt ja jetzt diese Nebenjobs wo man bis zu 520€ verdienen darf das wären dann in der Woche 10 Std Arbeitszeit. Aber ich darf ja nur 3 Std maximal pro Tag arbeiten oder? frage mich dann wie das bei so einem Job aufgeteilt wäre z.B 2x 4 Std und 1x 2 Std die Woche dann würde ich ja auch auf 10Std in der Woche kommen, aber das wäre dann bei mir wohl nicht erlaubt oder?
2 Antworten
niemand wird je danach fragen wie viele Stunden du mit Minijob dort am Tag arbeitest, auf deiner Gehaltsabrechnung steht nicht drauf, an welchen Tagen du wie lange gearbeitet hast und ich habe auch noch nie gehört, dass die Rentenversicherung sowas bei Rentnern explizit kontrolliert.
Ich würde nur nicht in dem Beruf arbeiten, mit welchem ich berentet wurde, das könnte tatsächlich zu Diskussionen führen.
Also falls du Dachdecker warst, solltest du dir jetzt keinen Minijob als Dachdecker suchen.
Wenn du mehr als 3 Stunden schaffen WÜRDEST wärst du nicht erwerbsunfähig und würdest die Rente nicht rechtmäßig beziehen. Die Tagesscheibe ist relevant, nicht der Wochenschnitt
Okay danke, Ich werde einen Job annehmen müssen weil Ich ein Kind gezeugt habe. Und man ja dann in der Lage sein muss alles zu machen um den Mindestunterhalt aufzubringen. Es gibt zwar den Selbstbehalt von 1200€ bei Rentnern aber der würde mich ja nicht schützen.