Minijob nach Kündigung - ALG 1?

2 Antworten

Selbst wenn die Agentur für Arbeit deine Eigenkündigung aus gesundheitlichen Gründen als wichtigen Grund ansehen würde, oder Du ohne eigenes Verschulden gekündigt werden würdest, stünde dir bei erfüllen der Anwartschaftszeit kein ALG - 1 von der Agentur für Arbeit zu.

Denn dafür müsstest Du dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung für min. 15 Stunden die Woche zur Verfügung stehen.

Hättest Du Anspruch auf ALG - 1 und würdest im Leistungsbezug eine Beschäftigung von unter 15 Stunden die Woche laut Arbeitsvertrag aufnehmen, blieben als Freibetrag ohne Anrechnung auf deine Leistungen im Monat nur bereinigte 165 Euro Netto.

Der Rest würde dir von deinen Leistungen abgezogen.

In jeder Stadt sollte es eine kostenlose Beratungsstelle für Sozialleistungen geben, die sollten sich auch mit ALG - 1 usw.auskennen.


ViviAnne86 
Fragesteller
 21.05.2024, 21:25

Danke, da hast du mich missverstanden.

Also ich möchte ja eben nicht neben der ALG1 Bezug minijobben.

Sondern in folgender Reihenfolge:

Kündigen. Bei der Arbeitsagentur melden (weil das muss man ja, damit man sich den Anspruch auf ALG1 sichern kann), dann aber direkt am ersten Tag der Arbeitslosigkeit wieder abmelden.

Dann ein paar Monate Auszeit ohne ALG zu beziehen und in dieser Zeit minijobben.

Und anschließend erst wieder arbeitssuchend melden, ALG1 beziehen und aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen.

Und alternativ, wenn ich immer noch zu krank bin und die Auszeit nicgt geholfen hat, während der Arbeitslosigkeit krank melden und dann Erwerbsminderungsrente beantragen.

Die Frage war, ob jemand weiss, ob die Höhe meines ALG1 dann 60% meines Gehalts vor der Kündigung bleibt oder ob dadurch dass ich zwischen der Kündigung und dem arbeitssuchend melden minijobbe die Höhe meines ALG1 sinkt.

Merci:-)

0
isomatte  22.05.2024, 01:18
@ViviAnne86

Du müsstest dich bei Kündigung erst einmal bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, ob Du nun selber kündigst oder gekündigt wirst spielt da keine Rolle.

Meldest Du dich verspätet arbeitssuchend, würde dir bei Antragstellung auf ALG - 1 erst einmal eine Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB - lll von 1 Woche wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung drohen.

Diese 1 Woche würde dir von deinem Gesamtanspruch abgezogen und wäre weg.

Dein ALG - 1 bleibt dir nur dann erhalten, wenn Du es ab deiner Arbeitslosigkeit auch beantragst und bewilligt bekommst.

Dann bleibt der Restanspruch ab der Entstehung des Anspruchs für 4 Jahre erhalten, würdest dann also deinen alten nicht verbrauchten Anspruch wieder bekommen, wenn Du dir keinen Anspruch erworben hast, also keine neue Anwartschaftszeit erfüllt hast.

Würdest Du gar kein ALG - 1 beantragen und bewilligt bekommen, müsstest Du ab der Antragstellung die Anwartschaftszeit erfüllen, also innerhalb von 30 Monaten müsstest Du dann min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, sonst besteht kein Anspruch auf ALG - 1.

Erst wenn Du schon im ALG - 1 Bezug wärst und dann AU - geschrieben würdest, stünde dir wie bei einem Arbeitgeber für 6 Wochen eine Lohnfortzahlung, dann bis zu 6 Wochen weiter ALG - 1 von der Agentur für Arbeit zu.

Danach dann Krankengeld in Höhe des ALG - 1 bis zu weiteren 72 Wochen, also inkl.der 6 Wochen bis zu 78 Wochen, danach käme die Aussteuerung und Beantragung der Rente.

Dein Minijob hätte im übrigen kein Einfluss auf die Höhe des ALG - 1, da keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Ohne ALG - 1 müsstest Du auch deinen KK - Beitrag selber zahlen, wenn eine kostenlose Familienversicherung nicht in Betracht käme, da wärst Du im Monat mit um die 220 Euro dabei.

0

Für die Verhängung einer Sperrzeit ist es nicht relevant, wer kündigt, und weder Agentur für Arbeit, noch Jobcenter, finanzieren "Auszeiten".

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

ViviAnne86 
Fragesteller
 21.05.2024, 21:32

Es wäre nett wenn ihr meinen Text genau lest, bevor ihr irgendwas raushaut.

Ich möchte eine eigens finanzierte Auszeit nehmen. KEIN ALG währenddessen beziehen, das wär ja noch schöner. Zwischen Kündigung und Arbeitssuche. Das ist Gang und Gäbe, viele machen eine Weltreise, ich bleib halt daheim und würde gerne währenddessen einen kleinen Minijob machen. In der Zeit kann ich in Ruhe überlegen was ich künftig machen kann und will, und mich dann wenn ich wriss was ich will wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen (=arbeitssuchend melden) und ALG1 beziehen, in das ich 12 Jahre lang eingezahlt habe.

Ich finde es ehrlich gesagt eine Frechheit, wie mir unterstellt wird, ich wolle mir vom Arbeitsamt eine sauszeit finanzieren wollen.

Meine Frage war:

Die Frage war, ob jemand weiss, ob die Höhe meines ALG1 dann 60% meines Gehalts vor der Kündigung bleibt oder ob dadurch dass ich zwischen der Kündigung und dem arbeitssuchend melden minijobbe die Höhe meines ALG1 sinkt.

Wenn jemand nicht die Frage beantworten kann, wäre es gut, gar nicht zu antworten. Danke.

0
Agamemnon712  22.05.2024, 06:50
@ViviAnne86

Arbeitslosengeld berechnet sich grundsätzlich nach dem durchschnittlichen Netto der letzten zwölf Monate.

Minijobs haben damit nichts zu tun.

0