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Geblitzt worden, Kein Foto beim Einwohnermeldeamt hinterlegt, was nun?

Hallo Leute,

vorerst bitte ich wirklich nur um weiterhelfende Antworten! Ist schon prikär genug das ganze.

Nun ich wurde vor ein paar Wochen geblitzt. Der Halter des Fahrzeuges bekam auch schon das Schreiben mit diesem Formular wo er mich als Fahrer eintragen soll. Soweit alles kein Problem.

Ich habe bisher auch keine Punkte, ich würde jetzt einen Punkt bekommen. Da habe ich kein Problem damit. Alles gut.

Das eigentliche Problem was ich habe, es gibt von mir beim Einwohnermeldeamt kein hinterlegtes Passbild, was mit dem Blitzerfoto verglichen werden kann, weil ich seit Jahren von der Ausweispflicht befreit bin. Warum ist jetzt nebensächlich. Es ist nun mal so und fertig.

Jetzt meine Frage: Nimmt die Bußgeldstelle das so hin, das sie mein Bild nicht vergleichen kann und schickt mir dann einfach trotzdem komplikationslos den Bußgeldbescheid mit, oder werden dadurch schlafende Hunde geweckt die man besser schlafen lässt. Wie geht die Bußgeldstelle jetzt damit weiter um? Wird das Einwohnermeldeamt davon in Kenntnis gesetzt das sie das Bild nicht vergleichen können?

Oder wäre es Sinnvoll, wenn ich das Schreiben weiter bekomme, das ich dann gleich eine Kopie meines Führerscheins mit reinlege, wo ja ein Bild von mir drauf ist, das die das gleich nehmen können und den Weg sich sparen können über das Einwohnermeldeamt, würde das helfen?

Bitte es ist mir wirklich sehr wichtig.

Euer Asrael

Personalausweis, Bußgeld, Einwohnermeldeamt

Wann hat meine ausländische Frau Anspruch auf ALG II?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin deutscher Staatsangehöriger, lebe in Deutschland, bin männlich, über 25 Jahre alt und hatte letztes Jahr (trotz Pandemie) die spontane Gelegenheit meine Verlobte zu heiraten, während sie zu Besuch in Deutschland war. Sie ist philippinische Staatsangehörige (also Drittstaat) und lebte dort von Geburt an. Seit Pandemieausbruch habe ich meine Teilzeitarbeit verloren und bin ALG II-Empfänger. Aufgrund chronischer Erkrankungen seit meiner Kindheit und Schwerbehindertenausweis darf und kann ich nur 4 Stunden pro Tag arbeiten, womit ich zuvor schon ALG II-Bezieher (Aufstocker) war.

Nach der Eheschließung musste meine Frau in ihr Heimatland zurückfliegen, da ihr Schengen Visum nur noch 2 Wochen gültig war. Dort machte Sie Sprachkurs A1 und beantragte das notwendige Ehegattennachzugsvisum. Dies schaffte sie trotz Lockdown und Ausnahmezustand durch einen Taifun auf ihrer Insel.

Im April erhielt sie endlich ihr Visum (nationales Visum zum Ehegattennachzug) und wohnt seit April bei mir in DE. Zuvor teilte ich unverzüglich dem Jobcenter durch schriftliche Veränderungsmitteilung den Nachzug meiner Frau mit. Einen Tag später rief meine Sachbearbeiterin mich an und sagte, dass sie den Antrag erhalten habe, aber meine Frau (soweit sie wüsste) keinen Anspruch auf ALG II-Leistungen hätte. Zudem würde meine Miete gekürzt, da meine Frau ja jetzt hier wohnt und diese anteilig zahlen muss, obwohl meine Frau bis heute nicht bei der Meldebehörde gemeldet ist, da diese sich weigert die Anmeldung anzunehmen. Ich war mit Zeugen persönlich vor Ort mit allen ausgefüllten Unterlagen. Doch die Meldebehörde teilte mir mit, dass meine Frau erst ihren Termin bei der Ausländerbehörde im Juni abwarten muss. Vorher sei eine Anmeldung nicht möglich. (Wie soll ich denn ohne Meldebescheinigung meine Frau in meiner Familienversicherung aufnehmen lassen?)

Auf die Frage, wie meine Frau Lebensunterhalt und Miete zahlen soll, da sie schließlich neu in Deutschland ist und keinerlei Geld hat, konnte oder wollte meine Sachbearbeiterin mir am Telefon keine Antwort geben.

3 Tage später erhielt ich plötzlich eine E-Mail, in der meine Sachbearbeiterin mir mitteilte, dass ich die Miete doch nicht gekürzt bekomme und diese weiterhin im vollem Umfang bezahlt wird. Eine Begründung für diese "Meinungsänderung" blieb aus und ich warte bis heute auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid bezüglich dem ALG II-Antrag für meine Frau. Selbst nach meiner dritten schriftlichen Aufforderung habe ich bis heute nichts mehr von ihr gehört.

Ich wandte mich mit meiner Frau, die staatlich-geprüfte Intensiv-Krankenschwester von Beruf ist mit jahrelanger Berufserfahrung, an mehrere Beratungsstellen (Diakonie) vor Ort, doch keiner konnte uns helfen. Jeder sagte etwas anderes.

Was soll ich nun machen? Fühle mich von den Behörden im Stich gelassen.Habe mir notgedrungen von meinem Bruder Geld geliehen. Übrigens steht auf dem (nationalem) Visum meiner Frau "Erwerbstätigkeit gestattet".

Recht, ALG II, Einwohnermeldeamt, Familiennachzug, Hartz IV, Ausbildung und Studium

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