Einbürgerung?
Hallo,
ich habe im Jahr 2019 die Einbürgerung beantragt, die relativ schnell bearbeitet wurde, da ich in Deutschland geboren bin. Das Verfahren war so gut wie abgeschlossen, ich musste nur noch die Ausgangsgenehmigung einreichen. Mein deutscher Pass war eigentlich schon ausgestellt, allerdings war die Ausgangsgenehmigung nur zwei Jahre gültig und ist letztes Jahr abgelaufen.
Seitdem steht das Einbürgerungsverfahren still. Meine Frage ist: Muss ich die Einbürgerung komplett neu beantragen oder reicht es aus, wenn ich eine neue Ausgangsgenehmigung bei der türkischen Botschaft beantrage?