Ich würde gerne einen Bahn-Gutschein über eBay verkaufen. Und dieser Gutschein funktioniert auch! Aber da es sich, nicht wie bei ebay sonst üblich, um einen Post-Versand handelt, sondern der Gutschein-Code per privater Nachricht zugeteilt wird, frage ich mich, was passieren würde, wenn der Käufer behaupten würde, dass der Gutschein nicht funktioniert.
Er könnte den Käuferschutz in Anspruch nehmen, würde ein Geld wiederbekommen und könnte dann den Gutschein einfach bei der Bahn einlösen. Wie soll der Käuferschutz kontrollieren, ob der Gutschein funktioniert oder nicht? Das ist doch unmöglich. Und ich würde dann auf dem Schaden sitzenbleiben.
Was muss ich tun, damit das nicht passiert?