Bahn-Gutschein bei eBay: Was passiert, wenn der Käufer behauptet, dass der Code nicht funktioniert?
Ich würde gerne einen Bahn-Gutschein über eBay verkaufen. Und dieser Gutschein funktioniert auch! Aber da es sich, nicht wie bei ebay sonst üblich, um einen Post-Versand handelt, sondern der Gutschein-Code per privater Nachricht zugeteilt wird, frage ich mich, was passieren würde, wenn der Käufer behaupten würde, dass der Gutschein nicht funktioniert.
Er könnte den Käuferschutz in Anspruch nehmen, würde ein Geld wiederbekommen und könnte dann den Gutschein einfach bei der Bahn einlösen. Wie soll der Käuferschutz kontrollieren, ob der Gutschein funktioniert oder nicht? Das ist doch unmöglich. Und ich würde dann auf dem Schaden sitzenbleiben.
Was muss ich tun, damit das nicht passiert?
2 Antworten
Ein unlösbares Problem, denn das würde nur funktionieren, wenn Du die Fahrkarte zusammen mit dem Käufer buchst, aber selbst dann könnte der das noch behaupten - übrigens selbst bei einen Code in Papierform.
Solche Verkäufe sind nur noch im persönlichen Umfeld oder über ebay-Kleinanzeigen möglich.
Und ich würde dann auf dem Schaden sitzenbleiben.
Ja.
Was muss ich tun, damit das nicht passiert?
Nicht anbieten und verkaufen.
ebay kontrolliert nicht, ob der Code funktioniert. ebay kontrolliert ob Du eine Sendungsnummer = nachverfolgbarer, versicherter Versand, hinterlegt hast, entsprechend den von Dir akzeptierten Nutzungsbedingungen zur neuen Zahlungsabwicklung.
Kannst Du den Gutschein nicht bei der Bahn zurückgeben?
Es heisst halt Käuferschutz und nicht Verkäuferschutz.
Streitet ebay zwar immer ab, aber ... sie finden auch Telefonnummern, die per PN geschickt werden :-))
Es nützt nichts. eay besteht auf versichertem Versand. Lies Dir bitte hier die Antwort von @Ratefuchs007 durch und folge auch den einzelnen Links:
Auch ich bin ein Privatverkäufer, der sich im vergangenen Jahr von ebay verabschiedet hat, obwohl ich immer nur versichert versendet habe. Ich lasse doch eine US-amerikanische Firma nicht ohne Prüfung entscheiden, ob Käufershutz angebracht ist oder nicht.
Auf die Art hat meine Krankenkasse schon mal eine Klage von mir erhalten. Nix mit "nach Aktenlage". Ich habe gewonnen. Und das müsste ich dann auch bei eventuellen ebay-Käufern tun, die mich betrügen wollen.
Wenn ich per PN den Code zusende, habe ich ja den Versand-Nachweis, denn ebay hat sicher Zugriff auf die privaten Nachrichten!