Heute wurde das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes veröffentlicht. Demnach darf eine Partei nur noch soviele Abgeordnete in den Bundestag entsenden wie ihr nach den Zweitstimmen zustehen, Ausgleichs- und Überhangmandate fallen weg.
Die CSU in Bayern gewinnt regelmäßig mehr Direktmandate (Wahlkreise) als ihr vom Zweitstimmenanteil zustehen.
Die Parteien reichen zur Wahl auch Landeslisten ein. Bedeutet es jetzt das bei der CSU kein Kandidat der auf der Landesliste steht und keinen Wahlkreis gewonnen hat nicht mehr in den Bundestag einziehen kann? Also nur noch Gewinner der Wahlkreise der CSU im Bundestag sind und von denen nicht alle Gewinner.