§ 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Bundeswahlgesetz bestimmt folgendes:
Zwischen den Parteien werden die Sitze im Verhältnis der Zahl der Zweitstimmen, die im Wahlgebiet für die Landeslisten der Partei abgegeben wurden, nach § 5 verteilt (Oberverteilung). Nicht berücksichtigt werden dabei
die Zweitstimmen derjenigen Wähler, die ihre Erststimme für einen Bewerber abgegeben haben, der gemäß § 6 Absatz 2 erfolgreich ist
Das heißt, wenn ich einen Parteilosen mit der Erststimme Wähle, der den Wahlkreis dann auch gewinnt, ist meine Zweitstimme hinfällig?
Oder wie ist das zu verstehen?