Bundestag – die besten Beiträge

Rechtslücke?

hallo zusammen,

ich habe im Juli 2025 mein Abitur an einem beruflichen Gymnasium in Hessen gemacht (also kein Abendgymnasium oder Kolleg, sondern ein ganz regulärer Schulbesuch mit Abiturabschluss – z. B. Berufliches Gymnasium mit Schwerpunkt Wirtschaft). Aktuell warte ich auf eine Zulassung zum Studium und beziehe bis dahin Bürgergeld.

Nun habe ich einen Minijob angenommen und möchte wissen:

Steht mir der Freibetrag von 520 € nach § 11b Abs. 2b SGB II zu?

Im Gesetz steht, dass er für Schüler „allgemeinbildender Schulen“ gilt – aber berufliche Gymnasien führen doch ebenfalls zum Abitur. Es handelt sich also nur um eine andere Schulform mit gleichem Bildungsziel.

Das Jobcenter meint, der Freibetrag gelte nur für Schüler allgemeinbildender Schulen – nicht für berufliche Gymnasien. Ich empfinde das als ungleichbehandelt, da beide Schularten zur Hochschulreife führen.

Gibt es Urteile, Erfahrungen oder Argumentationsansätze, mit denen ich meinen Anspruch doch noch durchsetzen kann – z. B. durch Widerspruch oder Klage?

Und wie stark kann ich mich hier auf den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) berufen?

Ich bin am überlegen einen Widerspruch gegen das Jobcenter einzureichen oder im schlimmsten Fall vor das Sozialgericht zu gehen und zu klagen aber habe Angst vor den Kosten weil wie gesagt bin arm, wie gut schätzt ihr auch meine Chance dabei was zu erreichen?

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Sollte das Berufsbeamtentum in Deutschland abgeschafft werden?

Ich bin der Meinung, dass das Berufsbeamtentum nicht abgeschafft werden sollte. Zwar bin ich als Beamter auf Widerruf selbst Teil dieses Systems, dennoch stütze sich meine Haltung nicht allein auf persönliche Betroffenheit, sondern auf sachliche Überlegungen und praktische Erfahrungen.

Das deutsche Beamtentum erfüllt wichtige Funktionen, die über reine Arbeitsplatzsicherheit hinausgehen. Beamte übernehmen zentrale Aufgaben im Staatswesen – sei es in der Verwaltung, bei der Polizei, in der Justiz oder im Bildungsbereich. Gerade in diesen Bereichen ist Neutralität, Loyalität gegenüber dem Staat und eine besondere Verpflichtung zur Verfassung von hoher Bedeutung. Diese Verlässlichkeit wird unter anderem durch die besondere rechtliche Stellung von Beamten gewährleistet.

Darüber hinaus sorgt das Prinzip der Alimentation dafür, dass Beamte ihre Aufgaben unabhängig von politischen, wirtschaftlichen oder privaten Interessen erfüllen können. Ein Lehrer oder Polizist in einem Beamtenverhältnis muss sich beispielsweise nicht durch kurzfristige wirtschaftliche Zwänge unter Druck setzen lassen – das kommt letztlich auch der Gesellschaft zugute.

Natürlich ist das Beamtensystem nicht perfekt und sollte weiterhin kritisch hinterfragt und modernisiert werden. Eine vollständige Abschaffung jedoch würde wichtige Strukturen destabilisieren und könnte die Qualität öffentlicher Leistungen gefährden.

Aus diesen Gründen spreche ich mich klar gegen eine Abschaffung des Berufsbeamtentums aus – nicht nur aus persönlicher Sicht, sondern auch im Sinne eines funktionierenden und stabilen Staatswesens.

Nein weil... 62%
Sonstiges 23%
Ja, weil... 15%
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Julia Klöckner und ihre "neue" Forderung nach einer Wahlrechtsreform

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner pocht auf eine erneute Reform des erst in der vergangenen Legislaturperiode geänderten Wahlrechts. „Ich habe die Fraktionen gebeten, sich des Themas anzunehmen. Der Arbeitsauftrag ist zudem im Koalitionsvertrag aufgenommen“. Einen eigenen Vorschlag will sie aber nicht vorlegen.

„Ich kann jeden Vorschlag noch mal machen, der schon mal abgelehnt worden ist. Aber das ist ja wenig kreativ. Es liegen genügend Vorschläge auf dem Tisch.“

Die Ampel-Koalition hatte mit einer Änderung des Wahlrechts eine Verkleinerung des Bundestags von zuletzt 735 auf 630 Sitze erreicht. Dies gelang durch das Streichen von Überhang- und Ausgleichsmandaten. Eine Folge war aber, dass bei der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 23 Wahlkreissieger ihr errungenes Direktmandat nicht erhielten, weil ihrer Partei die nötige Zweitstimmendeckung fehlte. Vier Wahlkreise haben gar keinen Abgeordneten.

Auf diese Weise werde die Erststimme entwertet, kritisierte Klöckner. „Entweder muss man sagen, wir wollen ein anderes Wahlrecht, keine Erst- und Zweitstimme mehr. Oder man muss der Erststimme wieder zur Geltung verhelfen.“ Dass der Bundestag nun weniger Abgeordnete habe, sei gut. Aber es gebe jetzt ein Legitimierungsproblem gegenüber der Bevölkerung und ein Repräsentationsproblem, sagte Klöckner.

Warum traut sich den keiner ran an die Umstellung des Wahlsystems auf ein Mehrheitswahlrecht? Dann hätten wir erstens einen viel kleineren Bundestag nur noch 299 Abgeordnete, jeder Abgeordnete würde in seinem Wahlkreis direkt gewählt werden und wir hätten weniger hohe Ausgaben für Abgeordnete und deren Pensionen. Und das Verhältnis unserer Abgeordneten zur Gesamtbevölkerung wäre angemessener im Verhältnis zu fast allen Ländern der Erde.

Und somit wäre auch die Akzeptanz in der Bevölkerung viel höher, da jeder sich direkt vertreten fühlen kann, durch den in seinem Wahlkreis gewählten Abgeordneten.

Frau Klöckners Sommerloch Thema erweckt eher den Anschein als ob sie wieder zum alten System zurück möchte, welches ja die CDU/CSU bevorteilte, anstatt eine wirkliche Reform anzustreben.

Was ist Eure Meinung zum Wahlrecht, zukünftig ein Mehrheitswahlrecht oder ein Verhältniswahlrecht oder weiter diesen Sonderweg aus der Mischung von beiden. Schön wären auch Begründungen warum ihr das eine oder andere präferiert.

oder weiter die Mischung (min. 630 und nicht alle Direktmandate) 58%
Reines Mehrheitswahlrecht (299 Abgeordnete im Bundestag) 33%
Reines Verhältniswahlrecht (299 Abgeordnete im Bundestag) 8%
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