War das Verbot der KPD 1956 richtig?

Ja, die KPD war verfassungswidrig 76%
Nein, die KPD war nicht verfassungswidrig 14%
Anderes 7%
Nein, Parteiverbote sind grundsätzlich falsch 3%

29 Stimmen

4 Antworten

Ja, die KPD war verfassungswidrig

Kommunismus ist nicht mit der Demokratie kombinierbar. Dementsprechend auch verfassungswidrig.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich beschäftige mich mit Politik aus Interesse!
Anderes

Das KPD-Verbot stellte den Höhepunkt der Repressionen gegen Kommunisten in der postnazistischen BRD dar. Gerechtfertigt werden kann es aus Sicht der Interessen der Bevölkerung nicht, sondern nur aus Sicht der herrschenden Klasse.

Das Verbot der KPD war in Westeuropa nach dem Zweiten Weltkrieg eine große Ausnahme. Repressionen gegen Kommunisten gab es zwar in allen kapitalistischen Ländern in Form von Berufsverboten, Ausschlüssen aus Gewerkschaften und Bespitzelung, aber kommunistische Parteien hatten sich überall sonst als normaler Teil des Parteienspektrums etabliert und genossen grade in Ländern wie Frankreich und Italien ein hohes Ansehen, weil sie die Hauptträger des antifaschistischen Widerstandes gewesen waren. Von Verboten betroffen waren kommunistische Parteien außer in Westdeutschland nur in den faschistischen Diktaturen in Spanien und Portugal.

Die fehlende Verfassungstreue war die formalrechtliche Begründung, aber das war nur vorgeschoben. Tatsächlich wurde die KPD verboten, weil sei als einzige politische Partei der BRD gegen eine Remilitarisierung und atomare Aufrüstung stand. Ein Hauptanliegen des Adenauer-Regimes war es hingegen, Westdeutschland zum Frontstaat im Kalten Krieg aufzubauen und sich damit in den westlichen Block zu integrieren. Dafür stellte die KPD ein Hindernis dar.

Die offizielle Begründung von der Staatsfeindlichkeit der KPD war Augenwischerei, denn in den 50er Jahren war die KPD aus mehreren Gründen stark ausgeblutet und damit gar nicht in der Lage, die Ordnung der BRD offen herauszufordern. Unter den Nazis waren zehntausende KPD-Kader ermordet und noch mehr inhaftiert, gefoltert und ins Exil getrieben worden. Es fand 12 Jahre lang kaum eine Rekrutierung von Jungmitgliedern statt und ins politische System der BRD startete die KPD verspätet, weil sie bis 1949 ein geeintes Deutschland erwartete und sich erst dann organisatorisch von der SED trennte.

Anders als in anderen Ländern war die Rolle der KPD im antifaschistischen Widerstand in Westdeutschland kein Beliebtheitsfaktor, sondern im Gegenteil für viele Deutsche beschämend. "Wir haben ja von nichts gewusst und selbst wenn, konnten wir nichts tun", wird als Ausrede entlarvt, wenn der Kommunist von nebenan eben sehr genau Bescheid wusste und aktiv Widerstand geleistet hatte. Die Kommunisten gefährdeten also die Glaubhaftigkeit vom westdeutschen Gründungsmythos vom demokratischen Neustart. Die politische Isolation der KPD war damit in der Nachkriegszeit nicht nur bei den Eliten, sondern bei den breiten Bevölkerungsschichten, die den Nazistaat mitgetragen hatten, Konsens.

Besonders in einem Anliegen vertrat die KPD aber die Mehrheitsstimmung der Bevölkerung, und zwar in der Friedensfrage. So kurz nach den Verwüstungen des Zweiten Weltkriegs lehnten die meisten Westdeutschen die Wiederbewaffnung ab, die von CDU, FDP, SPD und DP vorangetrieben wurde. 1951 wurde beispielsweise von der Regierung eine von der KPD organisierte Volksbefragung verboten, in der diese dennoch 9 Millionen Stimmen gegen eine Remilitarisierung sammeln konnte.

Darin liegt der tatsächliche Grund für das KPD-Verbot: Die Ausschaltung des politischen Widerstands gegen eine westdeutsche Remilitarisierung und Integration in den westlichen Block.

Nazi-Verbrecher durften in der BRD ihre Posten als Richter, Staatsanwälte, Polizisten, Professoren, Lehrer, Großindustrielle und bald auch wieder als Offiziere behalten, und das politische Personal von CDU, FDP und DP bestand zu großen Teilen aus ehemaligen, "geläuterten" Nazis, die als stramme Antikommunisten im Kalten Krieg wieder mit offenen Armen empfangen wurden. Die harten Repressionen gegen Kommunisten standen dazu in keinem Verhältnis: In der BRD wurden Kommunisten sechsmal häufiger für ihre politische Tätigkeit (also auch Dinge wie Plakatieren und Verteilen von Parteizeitungen) verurteilt als NS-Verbrecher, und die Urteile wurden oftmals durch Richter gesprochen, die bereits unter Hitler Karriere gemacht hatten.

Nein.

Es diente damals eher der Sicherung eigener ,, Macht" und Verschiebung des Diskursraumes.

Zumal die KPD zu dem Zeitpunkt gar nicht mehr relevant war.

Ja, die KPD war verfassungswidrig

Natürlich, erstmal weil der Kommunismus das Gegenteil von Demokratie ist durch die Gleichschaltung und weil dadurch Millionen Menschen getötet wurde. Es möchte ja auch keiner mehr den Nationalsozialismus wieder!