Bei Nichtübernahme: Wann endet das Ausbildungsverhältnis?
Per IHK bzw. Gesetz wird formuliert, dass die Ausbildung mit dem angegebenen Datum, des Endes des Ausbildungsvertrages, endet.
Wenn man allerdings die letzte Prüfung besteht und das Ergebnis mitgeteilt bekommen hat, gilt ab dann die Ausbildung bereits abgeschlossen, da das Ziel erreicht wurde.
Meine Frage:
Bei "Nichtübernahme" des Betriebes, man sich also etwas neues suchen muss, wie ist es dann in dem Fall?
Wenn ich die Prüfung bestehe, bleibe ich ab dann Zuhause und melde mich arbeitslos, oder arbeite ich noch weiterhin bis zum Enddatum festgelegt im Vertrag?
Also ich frage explizit danach, wie es bei einer Nichtübernahme läuft.
Bei einer Übernahme arbeitet man ja direkt weiter, aber kann direkt einen neuen Arbeitsvertrag verlangen mit festem Gehalt. (So hab ich es zumindest verstanden).