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Hauptschulzeugnis für Mittlere Reife durch Ausbildung relevant?

Hallo,

ich werde ab dem 01.08.19 eine 2-Jährige Ausbildung zur Verkäuferin beginnen. Mein Hauptgrund für die Ausbildung ist dadurch meine Mittlere Reife nachzuholen, um später eine 2. Ausbildung zu machen oder weiterhin auf die Schule zu gehen. Beim Bewerbungsgespräch habe ich leider voll vergessen zu fragen, ob ich durch die Ausbildung die Mittlere Reife erreichen kann, ging aber davon aus dass es eigentlich gehen sollte. Nun habe ich auf der Website meiner (vorraussichtlichen) Berufsschule folgendes gelesen:

"Schüler der Hauptschule können den mittleren Bildungsabschluss erwerben, wenn sie aus dem Hauptschulabschluss, dem Berufsschulabschluss und dem Berufsausbildungsabschluss jeweils eine Durchschnittsnote von mindestens 2,5 erreichen. Durch Zusatzunterricht in Englisch und Mathematik können sie außerdem die Aufnahmevoraussetzungen für das einjährige Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife erfüllen (mind. die Note ausreichend in beiden Fächern). Dieser mittlere Bildungsabschluss (9+3) berechtigt aber nicht zum Eintritt in ein berufliches Gymnasium."

Bedeutet das mein Hauptschulabschluss muss ebenfalls mind. 2,5 sein? Meiner ist 2,7. Kann ich jetzt die Mittlere Reife durch die Ausbildung garnicht nachholen, auch wenn ich in der Beruffschule mind. einen 2,5 Durchschnitt schaffe? Und gibt es noch andere Möglichkeiten um danach aufs berufliche Gymnasium zu können?

Ich werde meinen Ausbildungbetrieb bei der nächsten Gelegenheit natürlich fragen, aber das beschäftigt mich grad doch sehr. Wäre für jede hilfreiche Antwort dankbar. Wohne übrigens in BW

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Hab ich jetzt einen schulplatz?

Hallo,

ich komme aus Baden-Württemberg und bin 17 Jahre alt.

Ich war auf der Fritz-Erler-Schule Pforzheim (2 jährige Berufsfachschule für Wirtschaft) und ich würde jetzt im Juli meinem Abschluss machen.

Für danach habe ich mich dazu entschieden, das 3-jährige Gymnasium zu machen. Ich habe mich auch fristgemäß am BewO-Verteilungsablauf teilgenommen.

Also auf Priorität 1 war die Fritz-Erler-Schule für das 3-jährige Gymnasium.
Auf Priorität 2 war die Ludwig-Erhard-Schule, Berufskolleg 1.
Auf Priorität 3 war Ludwig-Erhard-Schule, Berufskolleg Fremdsprachen.

So, dann nach paar Wochen habe ich einen Brief bekommen, dass ich bei Priorität 3 angenommen wurde, also die Schule mit den Fremdsprachen. Weil ich aber unbedingt das 3-jährige Gymnasium brauche für den Beruf, den ich machen will, bin ich dann zur Ludwig-Erhard-Schule gegangen und habe die 2 raus streichen lassen, also Ludwig-Erhard-Schule, Berufskolleg 1 und Ludwig-Erhard-Schule, Berufskolleg Fremdsprachen.

Ich weiß jetzt aber nicht, ob ich überhaupt einen Platz habe, weil wenn ich mich da anmelde beim BewO, dann steht da: "Zuständige Schule: Ludwig-Erhard-Schule".

Wenn ich aber auf Prioritäten gehe, steht da nur Fritz-Erler-Schule (da wo ich ja ich hin will).

Also weiß da vielleicht jemand, was jetzt ist und ob ich jetzt automatisch bei der Fritz-Erler-Schule bin oder ob ich nichts habe?

Weil ich bin ja auch noch 17 jahre alt, also schulpflichtig?

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