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Anspruch auf BAB obwohl ich in einer BG lebe?

Guten Tag,

Ich hatte neulich eine frage gestellt bezüglich den neuen Grundabsetzbetrag für die Ausbildungsvergütung, diese wurde mir beantwortet, habt vielen Dank.

Nun zur neuen Situation. Wir haben neulich einen WAB gestellt, die dazu nötigen Unterlagen eingereicht, soweit so gut. Nun haben wir einen Brief erhalten wo uns mitgeteilt worden ist, dass wir noch Unterlagen nachreichen müssen, da sonst der WAB nicht weiter bearbeitet werdem kann. Diese Unterlagen sind einerseits die ausgefüllte Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber, was ich nachvollziehen kann da ich ja ab September eine Ausbildung starte und bisher nur den Ausbildundsvertrag eingeschickt habe wo nur die Bruttovergütung vermerkt ist. Die andere und letzte Sache macht mich aber etwas stutzig und zwar sollen wir BAB für mich beantragen aufgrund der Ausbildung. Ich habe mal den Antrag gestellt allerdings habe ich gelesen das Azubis nur Anspruch auf BAB haben, wenn Sie nicht mehr bei ihren Eltern leben und das ist ja nunmal der Fall bei mir. Ist das anders weil ich in einer BG lebe oder hat derjenige der den Antrag bearbeitet hat einen Fehler gemacht? Habe nämlich diese Antwort 2 mal per Post erhalten an darauffolgenden Tagen.

Zusätzliche Information: Ausbildungsvertag wurde bereits versendet und eine unterschriebene kopie liegt seit Anfang Juni beim Jobcenter. Ich lebe in einer BG mit 3 weiteren Personen, 3 (2, da ich volljährig bin) Kinder mit einem Elternteil.

BAB, Jobcenter

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