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Bürgergeld in der Ausbildung?

Hey Liebe Community,

ich habe am 16.08. meine Duale Berufsaufsbildung begonnen, ich bekomme dort 700€ Nettogehalt im Monat. Ich bin 25 Jahre alt und Wohne bereits seit 7 Jahren alleine, meine Wohnung kostet 500€ Warmmiete im Monat. Vor der Ausbildung habe ich für 3 Monate Bürgergeld bezogen, davor habe ich Studiert.

Nun ist es relativ offensichtlich, dass ich meinen Lebensunterhalt nicht mit dem Nettogehalt von 700€ bestreiten kann, man hat mir mal gesagt, dass ich auch in meiner Ausbilung Bürgergeld beziehen kann, daher habe ich einen Folgeantrag gestellt.

Mein Sachbearbeiter (zu dem ich keine besonders gute Beziehung habe) hat mich darauf hingewiesen, dass ich dazu verpflichtet bin einen Antrag auf Berufsausbildungsförderung (BAB) bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Diese Möglichkeit habe ich bevor man mir erzählt hat, dass ich weiterhin Bügergeld beziehen kann natürlich auch in Betracht gezogen, bei einem BAB rechner ist jedoch rausgekommen, dass ich ca 70€ zuschuss bekommen würde. Damit wäre ich natürlich immernoch weit unter dem Existensminimum und nicht in der Lage meinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Da mein Sachbearbeiter mir gesagt hat, dass ich dazu verpflichtet bin, BAB trotzdem zu beantragen, habe ich dies natürlich getan, gleichzeitig hab ich meinen Bürgergeld folgeantrag abgegeben. Auf der Infoseite vom BAB stand, dass man Bürgergeld und BAB nicht gleichzeitig beziehen kann, die Frau von der Agentur für Arbeit verneinte dies jedoch, dass ist jedoch ein anderes Thema.

Ich habe natürlich selbst schon im Internet geforscht, bin aber aus gefühlt zich unterschiedlichen Informationen nicht schlau geworden. Teilweise habe ich gelesen, dass ich in der Ausbildung in Ausnahmefällen Bürgergeld beziehen kann, andere sprachen von einem Darlehen (ich mache die Ausbildung nicht um am Ende mit 18.000€ Schulden aus der Ausbildung zu gehen, dass wäre für mich keine option)

Daher nun endlich meine Frage: Kann ich in der Ausbildung Bürgergeld beziehen um meinen Lebensunterhalt zu sichern und wenn ja, muss ich dieses bezogene Geld als Darlehen zurückzahlen?

Ausbildung, Arbeitsamt, Azubi, BAB, Jobcenter, Bürgergeld

Kein BAB, BaföG, Unterhalt?

Hallo, ich möchte einen Teil meiner Geschichte teilen. Vielleicht geht es jemandem ähnlich oder kann als Antwort ein paar Tipps dalassen.

Mein Antrag auf Grundsicherung Sozialhilfe Bürgergeld und somit Kostenübernahmen wurden vom Amt abgelehnt. BAB auch abgelehnt, da meine vollzeit Ausbildung rein schulisch ist.

Ich bekomme kein Ausbildungsgehalt. BaföG wurde von Anfang an abgelehnt, da ich meinen Vater nicht kenne, somit nicht angeben kann und die Ämter diesen immernochnicht ausfindig machen konnten. Und das Einkommen meiner Mutter ist zu gering für Unterhalt.

Mein Studium musste ich abbrechen, da ich Studiengebühren und Unterkunft nicht mehr bezahlen kann. Ich habe keinerlei Rücklagen mehr. Daraufhin musste ich wegen meiner Psyche und Existenzangst in eine Klinik. Ich habe mehr als 100 Bewerbungen für betriebliche Ausbildungen rausgeschickt und wurde fast immer abgelehnt. Bei Bewerbungsgesprächen hatte ich oft eine schon sichere Zusage, wurde dann aber doch wieder enttäuscht mit einem Anruf, dass sich für den anderen Azubi entschieden wurde.

Da ich von der Klinik als arbeitsunfähig eingestuft bin, wurde ich als Leiharbeiter und Minijobler auch abgelehnt, darf nicht arbeiten. Mittlerweile habe ich eine Zusage und Vertrag für eine Ausbildung aber die ist rein schulisch.

Mein Sozialarbeiter/Sozialberater sagte, ich könnte nun anderweitig Hilfe vom Amt/Jobcenter/BfA beantragen. Oben genanntes. Ich gab beim Amt an, dass ich kein Einkommen habe, mehrwöchig mehrere Praktika absolvieren muss und diesbezüglich Fahrkosten und Unterkunftskosten habe. Zudem ist die Ausbildungsstätte zu weit von zu Hause entfernt und ich benötige eine Wohnung, Umzugskostenhilfe, Kautionsübernahme, Ersteinrichtung. Tja, die Wohnung bekomme ich aber nicht, weil ich kein Einkommen vorweisen kann und meine Anträge vom Jobcenter alle abgelehnt wurden, trotz kämpfen und Widerspruch. Bürgschaft geht ja auch nicht...woher denn auch.. Jetzt hilft mir nurnoch das Sozialgericht? Muss ich da jetzt Gerichtskosten bezahlen? Anwaltkosten? Wenn ich jetzt Anwaltskostenhilfe benatrage, befürchte ich schon wieder einiges...

Wenn scheiße dann richtig scheiße. Bevor ich mir was antue, hab ich mich zum Schutz jetzt wieder in eine Klinik einweisen lassen. Hauptdiagnose schwere depression und ptbs. Ich weiß nicht weiter, mir droht die Obdachlosigkeit. Ich habe laut Sozialberatung jeglichen Zuspruch auf die ganzen Hilfen vom Amt. Geht es wem ähnlich? Hat jemand Erfahrungen, Tipps, Alternativen? Ich weiß nicht weiter....

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