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BAB, Wohngeld & Co: Finanzielle Hilfe bei Umzug für die Ausbildung?

Ein Bekannter überlegt aus finanziellen Gründen – insbesondere wegen der Mietkosten – ob es sinnvoll wäre, von Baden-Württemberg (z. B. Tübingen oder Karlsruhe) in eine Stadt wie Bochum zu ziehen, um dort eine Ausbildung zu beginnen. Aktuell hat er noch keinen Ausbildungsplatz. Er hat mich gefragt, aber da ich selbst einen anderen Bildungsweg gegangen bin, kenne ich mich mit Wohngeld, BAB etc. nicht aus. Jemand, der sich mit Wohngeld, BAB oder anderen Zuschüssen auskennt, kann bestimmt besser einschätzen, welche finanziellen Unterstützungen für Auszubildende möglich sind und ob ein Umzug aufgrund Mietkosten dementsprechend Sinn macht.

Soweit ich weiß, legt der Betrieb die Ausbildungsvergütung fest, die sich aber meist an den gesetzlichen oder tariflichen Vorgaben orientiert. Diese Tarife sind in NRW für viele Branchen ähnlich wie in Baden-Württemberg.

In Städten wie Tübingen sind die Mieten deutlich höher als z. B. in Bochum. Zwar gibt es Wohngeld und andere Unterstützungen, aber ich bezweifle, dass diese die Mietdifferenz vollständig ausgleichen können. Außerdem frage ich mich, ob man als Azubi überhaupt BAB oder Wohngeld bekommt.

Bochum ist zudem eine größere Stadt, was möglicherweise die Chancen erhöht, überhaupt einen Ausbildungsplatz zu finden. Die genaue Branche steht noch nicht fest – in Frage kommen z. B. Elektroniker für Betriebstechnik, Mechatroniker, Industrieelektriker oder Ausbildungen im Transportbereich.

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Warum gibt es dieses Prüfungssystem?

ich habe eine wichtige Frage zur Gerechtigkeit in der Ausbildung:

Warum dürfen Azubis in schulischen Gesundheitsberufen wie Ergotherapie oder Physiotherapie ihre Abschlussprüfung nur einmal wiederholen (also zwei Versuche insgesamt), während Azubis in dualen Ausbildungen (z. B. Handwerk oder Pflege) die Abschlussprüfung zweimal wiederholen dürfen (also drei Versuche)?

Das erscheint mir unfair – gerade in Berufen, wo viele mit Prüfungsangst, psychischen Belastungen oder Sprachbarrieren zu kämpfen haben. Insbesondere, weil viele Arbeitsgeber in Gesundheitsbereich von Fachkräftemangel sprechen.

Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage? Und wurde das schon mal politisch diskutiert?

ich habe eine weitere Frage zur Bewertung in der Ausbildung:

In dualen Ausbildungen (z. B. Pflege, Handwerk, Industrie) werden meines Wissens nach die Vornoten aus der Berufsschule mit den Noten aus der Abschlussprüfung verrechnet.

In schulischen Gesundheitsberufen wie Ergotherapie oder Physiotherapie scheint das aber anders zu sein:

Dort zählt nur die Abschlussprüfung (schriftlich, praktisch, mündlich) – egal, wie gut man vorher war. Die Vornoten spielen nur eine Rolle um in der Abschlussprüfung zugelassen zu werden ( in der Regel eine 4).

Das bedeutet wenn Jemand ein 2er Durchschnitt in der schulische Ausbildung bei den Zwischenzeugnissen hatte und bei der Abschlussprüfung in einem Fach auf eine 5 steht, dann bleibt es bei der 5. Die gesamte Ausbildung war umsonst.

Stimmt das? Und wenn ja:

Warum ist das so unterschiedlich geregelt?

Ist das nicht unfair für Schüler an Berufsfachschulen, die jahrelang gute Leistungen bringen, aber wegen Prüfungsangst durchfallen?

Ich freue mich auf sachkundige Antworten oder Erfahrungsberichte – vielleicht gibt’s hier ja jemanden, der das durchgemacht hat oder sich mit Prüfungsrecht auskennt.

Ich freue mich auf Antworten oder Erfahrungen von anderen, die betroffen sind oder sich mit Prüfungsrecht auskennen.

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