Wie funktioniert der Urlaub in einer Ausbildung?

5 Antworten

Zu jedem abhängigen Beschäftigungsverhältnis gehört auch der Anspruch auf Urlaub dazu. Das Bundesurlaubsgesetz sieht dabei einen Mindestanspruch von vier Wochen pro Jahr vor. Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich dabei nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Arbeitest du 5 Tage die Woche, sind vier Wochen somit 20 Arbeits- und somit Urlaubstage pro Jahr. Bei 6 Tagen 24, bei 4 Tagen 16 und immer so weiter.

Davon bekommst du immer pro vollem (!) Monat, in dem das Arbeitsverhältnis bestand, 1/12 Urlaubsanspruch. Bedeutet, bei 20 Tagen hast du nach einem Monat Anspruch auf 1,66 Urlaubstage (bei mehr vertraglich vereinbartem Jahresurlaubsanspruch natürlich entsprechend mehr).

Wenn du innerhalb eines Kalenderjahres mehr als sechs Monate dort gearbeitet hast, entsteht der volle Jahresurlaubsanspruch. Hättest du also deine Ausbildung schon am Montag begonnen und würdest auch nicht während der Probezeit wieder gekündigt werden, dann hättest du 2025 den vollen Jahresurlaubsanspruch gehabt. Fängst du zum 01.08. an, dann sind es dieses Jahr noch volle 5 Monate, die du dort arbeitest, wodurch du 5/12 deines Jahresurlaubs erwirbst. Geht es erst irgendwann mitten im August los, sind es 4/12. Geht es erst mitten im September los, sind es 3/12 - weil der September dann ja kein voller Monat mehr ist und du somit nur für Oktober, November und Dezember jeweils 1/12 erwirbst.

Bei der Probezeit in der Ausbildung gibt es eine kleine Besonderheit: diese MUSS mindestens einen Monat betragen und DARF maximal 4 Monate lang sein. Und das ist auch mehr oder weniger die einzige Zeitspanne während der Ausbildung, wo der Ausbildungsbetrieb dir kündigen kann! Danach sind die Hürden, um einen Azubi zu kündigen, extrem hoch und erfordern in aller Regel echt massives und oft auch trotz Ermahnung wiederholtes Fehlverhalten. Sprich, wer das schafft, hat es selbst und massiv verbockt...

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch betraegt 4 Wochen im Jahr (bei Minderjaehrigen nach dem Alter gestaffelt ein paar Tage mehr). Vertraglich gibt es aber meist etwas mehr Urlaub.

Die Probezeit laeuft bei einer Ausbildung mindestens einen und hoechstens 4 Monate. Nur in Pflegeberufen betraegt sie 6 Monate, wenn tarifvertraglich nichts anderes bestimmt ist.

Ja, normalerweise bekommt man den Urlaub immer "nachträglich", d.h., der Urlaubsanspruch ergibt sich aus der bisher geleisteten Arbeitszeit.

Zudem kommt bei Azubis häufig noch hinzu, dass diese ihren Urlaub in den Schulferien nehmen müssen, weil nur dann sichergestellt ist, dass während des Urlaubs keine Berufsschule ansteht.

Letztendlich sind das aber alles individuelle Vereinbarungen, die im Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag geregelt sind und von Arbeitgeber zu Arbeitgeber bzw. Ausbildungsbetrieb zu Ausbildungsbetrieb variieren können.

Und wie lange läuft die Probezeit bei einer Ausbildung?

Mindestens einen Monat, höchstens vier Monate.


daniell0013 
Beitragsersteller
 02.07.2025, 10:53

verstehe, danke!