Moin,
ich habe vor 3 Monaten ein Auto Privat gekauft. In diesen drei Monaten hat es größtenteils gestanden. Da hatte ich schon das Problem, dass die Öldruck-Warnleuchte angegangen ist, allerdings nur sehr selten und sie ist auch schnell wieder verschwunden.
Jetzt ist der Wagen etwas mehr gefahren worden und die Öldruckprobleme sind häufiger geworden, sodass ich jetzt endgültig von einem Defekt ausgehe, von dem ich zum Kaufzeitpunkt nichts wusste.
Blöd wie ich bin hab ich leider komplett einen Kaufvertrag vergessen und hab lediglich noch die Überweisung, die Adresse, einen Namen und einen Chatverlauf bei Kleinanzeigen.
Jetzt frage ich mich, ob ich den Wagen gesetzlich wieder zurückgeben kann. Die Anzeige auf Kleinanzeigen zu dem Auto existiert bereits nicht mehr und es gibt keinen schriftlichen Ausschluss der Gewährleistung. So wie ich das verstanden hab müsste das doch ein verdeckter Fehler sein und ich sollte den rechtlich gesehen zurückgeben können oder?
Oder gibt es sonst noch irgendwas was ich tun kann?