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Arbeitsamt lässt sich ewig Zeit?

Hallo

Aus gesundheitlichen Gründen musste ich meine Arbeit auf ärztlichen Rat hin aufgeben. Ich habe einen Antrag gestellt auf Arbeitslosengeld. Dann vergingen über 5 Wochen, bis mich ein Schreiben erreichte, in welchem mir mitgeteilt wurde, das über meinen Antrag noch nicht entschieden werden kann, da eine ärztliche Bescheinigung erforderlich ist. Diese habe ich sofort von meinem Arzt ausfüllen lassen und per Einschreiben an die Agentur gesendet. Mittlerweile sind wieder zwei Wochen vergangen. Jetzt habe ich telefonisch bei der Agentur nachgefragt, wie lange sich das noch hinziehen wird. Man sagte mir, die Bescheinigung vom Arzt wäre noch nicht eingegangen. Daraufhin habe ich bei der Post angerufen, um mich nach dem Brief zu erkundigen. Die Sendungsverfolgung ergab, dass der Brief seit mittlerweile zehn Tagen im Postfach der Agentur für Arbeit liegt, und nicht abgeholt wird. dann habe ich wieder bei der Agentur nachgefragt was das denn soll, aber natürlich konnte am Telefon niemand etwas dazu sagen, und ich wurde mit einem Rückruf der Leistungsabteilung abgewimmelt.

Ich bin jetzt seit knapp 2 Monaten dank diesen Herrschaften nicht sozialversichert und bekomme keine Leistungen. Ist das zulässig, dass die sich so lange Zeit lassen? Es kann ja nicht sein, mir einerseits ein Formular mit einer Frist zu senden, bis zu welcher ich es ausgefüllt eingereicht haben muss, und dann lässt man es einfach tagelang im Postfach liegen.

ich habe langsam keine Geduld und auch kein Geld mehr.

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten dagegen vorzugehen?

Arbeitslosengeld, Recht, Agentur für Arbeit

Steht mir während meiner zweiten Ausbildung Unterhalt zu?

Hallo,

derzeit beschäftigt mich die Frage, ob mir während der Zweitausbildung Unterhalt zusteht?

Kurz zu meiner Situation:

Ich habe die Ausbildung zum Sozialassistenten bereits im letzten Mai abgeschlossen und erhielt während dieser Ausbildung BAföG sowie Unterhalt. Direkt im Anschluss begann ich dann meine Ausbildung zum Erzieher und erhielt von da an BAföG, Kindergeld sowie ALG II, da ich bereits in einer eigenen Wohnung lebe und die Ausbildung nicht vergütet wird.

Nun musste ich zum Sommer hin einen neuen Antrag beim Jobcenter sowie BAföG-Amt stellen. Das BAföG-Amt genehmigte meinen Antrag, das Jobcenter allerdings nicht. Ich erhalte nun kein ALG II mehr, da mein Vermögen zu hoch ist. Dies habe ich für meinen Führerschein angespart, der äußerst wichtig ist für mein Anerkennungsjahr, das Teil der Ausbildung ist. In ihrem Ablehnungsbescheid stand außerdem, dass ich erst einen neuen Antrag stellen kann, wenn mein Vermögen wieder unter dem Höchstwert liegt (dazu stand ein errechnetes Datum, wann es wohl so weit sein wird) und dass außerdem zu prüfen sei, ob mir mein ALG II überhaupt jemals zustand. Das machte mich natürlich stutzig und ich sprach mit einigen aus der Ausbildung und erfuhr, dass sie ebenfalls erst eine Sozialassistenten-Ausbildung absolviert haben, um anschließend die Erzieher-Ausbildung zu starten. Sie erhalten alle noch Unterhalt von ihren Eltern, da die erste Ausbildung sozusagen eine Aufbauausbildung war, da sie, wie auch ich, nicht die nötigen Voraussetzungen vorerst besaßen. Zusätzlich haben sie mit ihren Eltern klar über ihren gewünschten Werdegang gesprochen, was ausschlaggebend für die weitere Zahlung des Unterhalts ist. Auch in meinem Fall habe ich klar mit meinen Eltern über meinen gewünschten Werdegang gesprochen (Sozialassistent - Erzieher - Sozialarbeiter).

Meine Frage ist nun: Steht mir eine Unterhaltszahlung zu?

Und was mich auch noch interessieren würde:

Bekommt man das sozusagen fehlende Geld beim BAföG-Amt (da das ALG II ja nur als Aufstockung dient) oder muss ich mein Gespartes aufbrauchen, bis ich wieder unter dem vom Jobcenter genannten Wert liege?

Wären meine Eltern auch noch während des Studiums zu Unterhalt verpflichtet?

Ich hoffe sehr, dass einer von euch vielleicht schon mal einen ähnlichen Fall hatte oder sich mit der Rechtslage auskennt.

Vielen Dank im Voraus!

Arbeitslosengeld, Ausbildung, Recht, Unterhalt, Rechte, BAföG, Erzieher, Jobcenter, Rechtslage, Sozialassistent, Zweitausbildung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

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