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Welche Kündigungsfrist gilt, bei widersprüchlichen Angaben im Arbeitsvertrag?

Hallo Leute,

eine ehemalige Kollegin meiner Frau (bis vor zwei Jahren) möchte auch kündigen.

Da sie kaum Deutsch spricht, hat sie meiner Frau ihren Arbeitsvertrag zum Lesen geschickt.

Da steht zum Thema Kündigung folgendes:

"Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten ordentlich mit den gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden. Mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende."

Das ist meiner Meinung nach stark widersprüchlich, da die gesetzliche Kündigungsfrist lt. § 622 BGB vier Wochen zum 15. oder Monatsende ist.

Ich habe dann schon einmal selbst ein wenig gegoogelt, da aber ging es bei widersprüchlichen Kündigungsfristen oft darum, dass der AG sich selbst günstigere Fristen eingeräumt hat als dem Arbeitnehmer, was nicht zulässig ist.

Auf einer Seite der IHK fand ich: "Wird im Arbeitsvertrag keine Frist genannt oder auf die gesetzliche Kündigungsfrist Bezug genommen, findet § 622 BGB Anwendung"

Hat von Euch jemand schon einmal einen solchen Fall, oder kennt ihr ein Urteil dazu?

Noch anzumerken wäre, dass die Probezeit lange vorbei ist.

Außerdem befindet sich auch noch dieser merkwürdige Satz im Vertrag:
"Gesetzliche Verlängerungen (???) der Kündigungsfristen gelten auch für die Kündigung durch den Arbeitnehmer."

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