Anwalt – die besten Beiträge

Berechtigt mit Chef diskutiert?

Hallo,

ich bin zurzeit Azubi im 3. Lehrjahr und habe seit Mitte November ca. 60 Überstunden angesammelt. Nun wollte ich diesen Freitag zwecks Überstundenabbau einen Ausgleichstag haben, der mir aber vom Chef verwehrt wurde. Grund dafür: zu viele Aufträge, die noch abgearbeitet werden müssen. Diesen Grund bringt er nun seit Wochen an, um mir einen Ausgleichstag zu verbieten. Heute habe ich ihm klar zu verstehen gegeben, dass ich ab sofort keine Überstunden mehr machen werde, woraufhin er meinte: ,,Da werde ich die Überstunden halt trotzdem durchsetzen, egal ob du die machen willst oder nicht." Er sei ja schließlich der Chef und darf machen, was er will. Ich habe ihm dann vorgeschlagen, zusammen die IHK anzurufen, um zu fragen, wie es denn schlussendlich die Gesetzeslage vorsieht. Das hat er konsequent abgelehnt und ich bin aus dem Büro gegangen. Ich will doch einfach endlich nur einen Ausgleichstag haben. Ich weiß Lehrjahre sind keine Herrenjahre, aber ich bin jeden Tag gewissenhaft und fleißig bei der Arbeit dabei und möchte halt mal Überstunden abfeiern, was mir der Chef aber verbietet und mich damit wochenlang vertröstet, dass ich die abfeiern kann, wenn sich die Auftragslage beruhigt hat.

Was haltet ihr von der Sache, sollte ich mich an die IHK wenden? Mit dem Chef kann man nicht zwischenmenschlich reden, das geht bei ihm leider nicht...

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Kann ich trotz mildem allergischen Asthma, Nasenscheidenwand-OP und Training den Polizeidienst in NRW bestehen?

Ich habe mildes allergisches Asthma, das ich mit Medikamenten gut kontrollieren kann, und wurde kürzlich von der Polizei in NRW abgelehnt. Die Ablehnung erfolgte aufgrund der Vermutung, dass es sich um Belastungsasthma handeln könnte, allerdings wurde diese Diagnose nicht endgültig bestätigt. In dem Ablehnungsbericht wird lediglich vermutet, dass mein Asthma bei körperlicher Belastung intensiver werden könnte, aber keine genaue Diagnose wurde gestellt. Ein Krankenhausbericht spricht nur von der Vermutung von Belastungsasthma, was keine definitive Diagnose darstellt.

Ich habe auch mit zwei Polizisten von der Polizei Berlin gesprochen, die mir unterschiedliche Informationen bezüglich der Tauglichkeit im Hinblick auf Asthma gegeben haben. Der erste Polizist erklärte: „Es gibt allergisches Asthma und anstrengendes Asthma, die zum Ausschluss führen.“ Diese Aussage ließ mich denken, dass allergisches Asthma generell ein Ausschlusskriterium darstellt, unabhängig von der Schwere. Er sagte also, dass sowohl allergisches als auch anstrengendes Asthma grundsätzlich zu einer Ablehnung führen können, was mich sehr verunsichert hat. Der zweite Polizist aus Berlin sagte jedoch, dass „es darauf ankommt, wie stark das Asthma ist“ und dass nicht jedes allergische Asthma zwingend zum Ausschluss führt, sondern dass der Schweregrad des Asthmas entscheidend für die Entscheidung sei. Das klingt so, als ob es in manchen Fällen durchaus möglich ist, dass mildes Asthma akzeptiert wird, wenn man es gut im Griff hat.

In zwei Wochen werde ich eine Nasenscheidenwand-OP durchführen lassen, um meine Nasenatmung zu verbessern. Diese Operation könnte meine Atmung bei körperlicher Belastung deutlich verbessern, da ich bisher Schwierigkeiten hatte, durch die Nase zu atmen, was meine Asthmasymptome zusätzlich verschärft hat. Darüber hinaus plane ich, durch gezieltes Training meine Lungenkapazität zu steigern und somit besser mit körperlicher Anstrengung zurechtzukommen. Mein Arzt hat bestätigt, dass mein Asthma mild ist, keine ernsthaften Einschränkungen im Alltag verursacht und auch bei sportlicher Belastung kaum auffällt, wenn ich meine Medikamente wie vorgesehen nehme.

Trotz dieser Maßnahmen wurde ich von der Polizei NRW abgelehnt, da „Belastungsasthma vermutet“ wurde. Diese Vermutung basiert jedoch nicht auf einer definitiven Diagnose, sondern auf einer allgemeine Einschätzung, dass mein Asthma bei Belastung stärker werden könnte. Ich frage mich jetzt, warum bei mir in NRW überhaupt keine polizeiheftliche Untersuchung (wie sie in der PD-V300 vorgesehen ist) durchgeführt wurde, und warum schon auf Basis formeller Dokumente entschieden wurde, dass ich nicht geeignet bin, ohne dass eine gründliche Untersuchung stattfand. In anderen Bundesländern, wie Berlin, scheint es jedoch einen anderen Ansatz zu geben, bei dem wohl mehr auf den Einzelfall geachtet wird, insbesondere wenn man nachweislich Maßnahmen ergreift, wie z.B. eine Nasenscheidenwand-OP oder spezielles Training, um die Asthma-Symptome zu lindern.

Ich hatte immer gedacht, dass die medizinischen Anforderungen für den Polizeidienst bundeseinheitlich geregelt sind, vor allem durch die PD-V300, die als Grundlage für die Tauglichkeitsprüfung dient. Doch anscheinend gibt es bei der Tauglichkeitsprüfung Unterschiede zwischen den Bundesländern und Spielräume, wie mit gesundheitlichen Einschränkungen umgegangen wird. Warum diese Unterschiede bestehen, ist mir nicht ganz klar. Gibt es wirklich Spielraum bei der medizinischen Tauglichkeitsprüfung je nach Bundesland, oder ist die PD-V300 doch wirklich bundeseinheitlich und es gibt keine großen Unterschiede zwischen den Bundesländern?

Was denkt ihr, wie stehen meine Chancen? Sollte ich nach der OP und dem Training noch hoffen, dass mein mildes Asthma in NRW akzeptiert wird, oder ist die Entscheidung schon endgültig und wird nicht mehr rückgängig gemacht?

https://youtu.be/DsaLvfJZ7cM?si=nCoC10kzwINS-C9g

https://youtube.com/shorts/N4Oy0kiB_lo?si=krUaKEBtJzOyXyYF

Welcher Polizeibeamte hat nun rwcht von den beiden?

Hier steht dass im Einzelfall entschieden wird aber warum wurde ich nicht mal untersucht? Laut den Polizisten in Berlin wird man zumindest untersucht vom Polizeiarzt anstatt direkt vorher abgelehnt zu werden

https://beamtenservice.de/polizeiaerztliche-untersuchung-was-sind-ausschlussgruende/

Ist der Zoll auch so streng?

Welche Bundesländer sind nicht so streng bei der Polizei?

Wie ist die Bundespolizei?

Du wirst das nicht schaffen egal wie hart du trainierst 88%
Du wirst das schaffen 13%
Polizei, Anwalt, Gesetz, Ziele

Betrug an Flüchtlingen?

Hallo zusammen!

Ich unterstütze eine junge Syrerin, die in 2024 nach Deutschland gekommen ist um hier als Zahnärztin zu arbeiten.

Sie hat in einer Zahnarztpraxis begonnen und es wurde ihr nach einem Monat kein Gehalt gezahlt. Im zweiten Monat wurde ihr ein Praktikumsvertrag aufgezwungen mit nur 600,-€ Bruttogehalt. AB dem 3. Monat und vielen Diskussionen hat sie dann einen Arbeitsvertrag mit nur 1.200,-€ Nettogehalt bei einer 40h Woche erhalten.

Da sie mittellos nach Deutschland gekommen ist und in den ersten Monaten hohe Kosten für Miete etc. hatte, jedoch nur kaum oder ein geringes Einkommen und sie vom Arbeitgeber betrogen wurde, stelle ich mir nun die Frage, wie ich sie hier unterstützen kann? Anzeige bei der Polizei erstatten und den Vorgang auch dem Zoll melden, da hier der Mindestlohn nicht eingehalten wurde und sie betrogen wurde?

An welche weiteren Stellen sollte ich mich für sie wenden?

Nachdem sie gekündigt hat, wird ihr nunmehr das restliche Gehalt verweigert sowie auch ihre Unterlagen. Auf höfliche schriftliche Nachfrage wurde hier bis heute nicht reagiert und ich werde das asoziale Verhalten dieses ehemaligen Arbeitgebers und Zahnarztes nicht akzeptieren.

Es wäre schön, wenn ihr mir hierzu Tipps geben könntet, wie man auf juristischem Weg gegen den Zahnarzt vorgehen kann.

Dieser holt systemathisch Frauen in Notsituationen aus dem Ausland um diese in seinder Praxis auszubeuten. Ich möchte und werde dieses "Geschäftsmodel" zeitnah unterbinden.

Herzlichen Dank vorab für eure Unterstützung!

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Kann ich jetzt nochmal vor Gericht landen verfassungswidriger Zeichen

Hi, ich hätte eine Frage. Ich wurde vor knapp einem Jahr angezeigt wegen der Verwendung verfassungswidriger Zeichen. Es hatte etwas mit *dolf und diesem Kreuz zu tun. Ich soll So Staatsanwaltschaft heil hitl*er und Diese Kreuze ihr wisst was ich meine gesprüht haben! (Ob ich das war odee net sage ich lieber net) Ich habe damals bei der Polizei die Aussage verweigert. Dann kam ein Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft, aber ich habe Widerspruch eingelegt, weil ich einen guten Plan hatte (was ja net schlimm ist Anwälte haben auch nen plan) Ich dachte wirklich, dass ich mit diesem Plan verlieren würde Und hatte eigentlich bereut Wiederspruch eingelegt zu Haben 🤣. Aber dann ging ich vor Gericht. Die Richterin war locker 30, also noch sehr jung. Auch die Staatsanwältin war ultra jung. Ich hatte erwartet, dass dort 60-jährige Richter Männer mit Justiz Sicherheit sitzen und der Saal voll ist – aber nein. Der Saal war leer, und alle waren nett. Der Saal war komplett leer nur die Staatsanwaltschaft und Richterin Ich habe meinen Plan, den ich wochenlang geübt hatte, vorgetragen Wie jeder Anwalt es auch tun würde. Und am Ende – noch an diesem Tag kam das mündliche Urteil zu meinen Gunsten. Das bedeutet, ich muss weder die 1.600 Euro Strafe aus dem Strafbefehl zahlen noch Gerichtskosten übernehmen. Einen Anwalt hatte ich nicht. Die Bestätigung Urteilsverkündung wurde mir per Post zugesendet und ist tatsächlich gestern in meinem Postfach gelandet. Nun meine Frage: Da der Fall ja jetzt beendet ist und niemand zweimal für dieselbe Tat verurteilt werden kann – kann ich jetzt (Theportisch) Also Beispiel einfach zugeben, dass ich gelogen "habe" und es eigentlich doch getan habe???? Oder wäre das Nicht möglich??? Weil als beschuldigter darf ich ja lügen wie ich will, mein gutes Recht? Oder net

Ja 62%
Nein 38%
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