Vorschaden am Auto mit Fahrerflucht?

1 Antwort

Was schon vorher kaputt war, kann nachher nicht noch kaputter gemacht werden.

Spare Dir zunächst den Anwalt, wenn du nicht rechtsschutzversichert bist.

Melde Deine Schadenersatzansprüche besser selbst beim Haftpflichtversicherer Deines Unfallgegners an. Der HP-Versicherer wird sodann von sich aus ein neues SV-Gutachten erstellen lassen, um die Frage nach allfälligen Vorschäden und Schadenserweiterungen abzuklären.

Du hast jedenfalls gute Karten, weil Dein Unfallgegner alkoholisiert war und zudem Fahrerflucht begangen hat. Seine HP-Versicherung wird es daher mit größter Wahrscheinlichkeit auf keinen Gerichtsprozess ankommen lassen, sondern nach erfolgter Schadenersatzleistung an Dich beim Alk-Fahrer Regress nehmen. Letzteres ist aber nicht mehr Dein Kaffee.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und praktiziere seit über 3 Jahrzehnten

Unbekannter264 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 19:43

Mein Vater hat eine Rechtsschutzversicherung, die auch Kinder mit abdeckt und seine Autos. Mein Auto ist auf ihn zugelassen. Ich bin auch mit abgedeckt.
Die Selbstbeteiligung liegt bei 150€.
Würdest du mir den Gang zum Anwalt trotzdem empfehlen. Habe Angst, dass die bei mir viel kürzen werden. Kann ich trotzdem vorsichtshalber nehmen? Zahlen muss ich ja im Fall der Fälle nur 150€.

WraithGhost  21.07.2024, 20:10
@Unbekannter264

Sehr gut!

Dann nimm Dir bitte den Rechtsanwalt. Im Falle Deines vollständigen Obsiegens müsste die generische HP-Versicherung die Kosten Deines RAs übernehmen - inklusive Selbstbehalt.

Toi, toi toi!