Darf der Ex-Partner eine Auskunft haben ob man ein Kind von ihm hat oder nicht?
Darf mein Ex zum Amt gehen und eine Auskunft bekommen ob ich ein Kind von ihm habe oder nicht usw oder mit einem Anwalt? Wie sieht da die Rechtslage aus?
(Er ist mittlerweile mit jemanden zusammen seit paar Jahren und hat mit ihr ein Kind das ungefähr zwei Jahre alt ist)
Vielen Dank
5 Antworten
Er kann einen Vaterschaftstest machen lassen um zu sehen, ob er der Vater des Kindes ist.
Ich stelle mir das praktisch vor.
Du hast ein Kind von ihm, hast ihn aber als Vater nicht angegeben. Da kann er beim Amt so viel Fragen, wie er will - sie können ihm nichts sagen, weil sie nicht wissen, dass er der Vater ist.
Du hast ihn als Vater angegeben. Sobald du beim Amt Gelder beantragt hast, treten sie an den Kindesvater wegen der Unterhaltszahlungen heran. Er muss also gar nicht erst fragen - er erfährt das vom Amt auch so.
Welche Konstellation liegt bei dir vor?
Natürlich darf er das fragen. Wenn er Vater ist, hat er ein Recht das zu erfahren.
Natürlich darf er das. Er kann auch einen Vaterschaftstest beantragen.
Das Kind hat ein RECHT zu erfahren, wer sein Vater ist und der Vater hat ein RECHT zu erfahren, dass er ein Kind hat.
Die Erwachsenenzwistigkeiten auf dem Rücke des Kindes auszutragen ist unterste Schiene !
Ich hoffe, er wird einen guten Anwalt finden und sein Recht und das Recht eures Kindes durchsetzen.