Anwalt – die besten Beiträge

Heizungsbauer verlangt Abnahme einer Wärmepumpe obwohl Bedingungen nicht erfüllt wurden die im Vertrag geregelt waren?

Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen, das es zu dem Thema verschieden Meinungen gibt. Wir haben einen auftrag unterschrieben für den Einbau einer Wärmepumpe. Dieser Auftrag diente aber erstmal dazu um zu schauen ob eine Förderung möglich ist. In dem Vertrag stand folgende Klausel:

Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen dienen der Umsetzung [eines Sanierungsvorhabens], für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) des BMWK beim BAFA oder der KfW [beantragt [hat/diese innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsschluss beantragen wird

wir haben keinen Antrag gestellt und nach einigen Monaten haben wir von dem heizungsbauer die Nachricht bekommen das die Wärmepumpe bestellt wurde und eingebaut werden soll. Das sehe ich natürlich nicht ein da wir keinen Antrag gestellt haben und das unserer Meinung eine Bedingung für den Auftrag war. Die Anwälte die wir befragt haben sind da mal meiner Meinung und mal nicht. Wir Wissen so langsam nicht weiter. Es handelt sich nicht um eine klassische aufschiebende Bedingung im engen juristischen Sinn, aber sie wirkt faktisch so – als eine sogenannte “vereinbarte Durchführungsvoraussetzung” oder “vertragliche Modalität”. Es könnte aber auch als aufschiebende Bedingung angesehen werden (§ 158 Abs. 1 BGB).

vielleicht kann uns hier jemand weiterhelfen.

grüsse Berni

Rechtsanwalt, Energie, Anwalt, Heizung, Wärmepumpe, Stromverbrauch, Heizungsanlage, Photovoltaik

Vorab Erklärung dass ich meine Projekte niemals veräußern werde?

Ich bin ziemlich paranoid dass mir jemand meine Projekte wegnehmen könnte, an denen ich 5 Jahre gearbeitet habe. Nun habe ich ein Video aufgenommen, in dem ich bei einer Baustelle vorbeifahre (als Beifahrer) die als Zeitanker dient und halte ein Blatt Papier vor mir auf dem steht:

"Ich, [Name], geboren [Jahr], erkläre hiermit verbindlich, dass sämtliche von mir

entwickelten Projekte und Applikationen - einschließlich, aber nicht beschränkt auf App1, App2 sowie alle zukünftigen Entwicklungen - ausschließlich unter meiner alleinigen Verfügungsgewalt stehen und stehen werden.

Eine Veräußerung, Übertragung, Schenkung, Beteiligung, Überlassung zur Nutzung oder anderweitige Mitwirkung Dritter – gleich in welcher rechtlichen oder tatsächlichen Form – ist weder erfolgt noch beabsichtigt und wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Sollte künftig eine Videoaufnahme, Tonaufnahme, schriftliche Dokumentation oder sonstige Darstellung existieren oder auftauchen, die eine gegenteilige Absichtserklärung behauptet oder nahelegt, so widerspricht diese vollständig meinem tatsächlichen und fortdauernden Willen.

Jede derartige Darstellung wäre ohne mein Wissen, ohne meine Zustimmung und ohne rechtliche Grundlage erfolgt und wird hiermit vorsorglich als mutmaßlich unautorisiert, gefälscht und rechtlich unwirksam erklärt."

Leider war ich dabei so nervös dass ich dabei keinen so optimalen Satz ausgesprochen habe:

"Ich werde meine Apps niemals verkaufen oder an jemanden beteiligen lassen"

Könnte dieses LASSEN den Eindruck erwecken, dass jemand bereits Mitinhaber ist? Oder bin ich allgemein gut abgesichert?

Rechtsanwalt, Anwalt, Gesetz, Rechtsstreit, zivilgericht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Anwalt